F. & G. Hachtel GmbH & Co.KG
For more than 10 years we have been qualifying components with 3D computed tomography. Since 2018, we became one of four companies worldwide that have achieved the qualification for testing additive manufactured components for Airbus. With five of our own CT systems and a team of experts, we analyze and measure components at the highest level.
In the field of additive manufacturing, we have chosen the hot lithography process. This allows us to achieve excellent material properties and surface structures.In addition, we are able to produce injection molding like components with highest precision.
For the production of metal components, we use the Laser Metal Fusion. This enables us to produce parts with a stable shape and without blowholes.
We are the plastics specialists from Baden Württemberg and cover the entire process chain of plastics processing.
The experience we gained from our own tool and mould making and a large plastic injection moulding production enables us to reach our goal faster when it comes to solving problems.

Plastics
Hot Lithography

We ship with:


Geschäftsführung
Herr Steffen Hachtel
Kontakt
Telefon (0 73 61) 37 04 - 33
Telefax (0 73 61) 37 04 - 40
info@fg-hachtel.com
www.fg-hachtel.com
Redaktionell verantwortlich
F. & G. Hachtel GmbH?& Co. KG
Schelmenstraße 42
73431 Aalen
Gestaltung
Büro Schwab
Visuelle Kommunikation GmbH
Baiersteinstraße 38
73432 Aalen
www.buero-schwab.com
Fotographie
Friedrun Reinhold
Fotoraum Reinhold
Eppendorfer Weg 85
20259 Hamburg
www.fotoraum-reinhold.de
F. & G. Hachtel GmbH & Co. KG
Hachtel Werkzeugbau GmbH & Co. KG
73431 Aalen
Schelmenstrasse 42
Telefon (07361) 3704 33
Fax (07361) 3704 40
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1.)
Allgemeines:
Warenlieferungen, Reparaturen und weitere Leistungen einschließlich Beratung und Service sowie unser Wareneinkauf erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten fu?r Verträge mit Vollkaufleuten auch fu?r ku?nftige Geschäfte, auch wenn sie nicht erneut und ausdru?cklich vereinbart werden. Wir bitten unsere Lieferanten zu beachten, daß wir die Abtretung gegen uns gerichteter Kaufpreisforderungen grundsätzlich nicht akzeptieren. Aufrechnungen mit Gegenanspru?chen und Geltendmachung von Zuru?ckbehaltungsrechten gegenu?ber unseren Forderungen sind ausgeschlossen. Mu?ndliche Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung fu?r uns verbindlich. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Unsere Angebote sind bis zur Annahme (Auftragsbestätigung) freibleibend und unverbindlich.
2.)
Preise und Lieferung:
Die Preisangaben verstehen sich, sofern nicht anders formuliert, in EUR, sind stets freibleibend und beziehen sich auf Abholung ab Lager Aalen, zahlbar sofort rein netto. Fu?r die Berechnung sind unsere am Tage der Lieferung geltenden Preise und die in unserem Werk festgestellte Abgangsstu?ckzahl maßgebend. Soweit Versand bzw. Lieferung vereinbart wird, erfolgt dies auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware bei Versendung auf Kosten des Käufers zu versichern. Wechsel und Schecks gelten nicht als Zahlung, solange ihre Einlösung nicht feststeht.
3.)
Schadensersatz:
Soweit der Käufer zu Schadensersatz, wegen Nichterfu?llung eines Kaufvertrages verpflichtet ist, ist der Verkäufer berechtigt, 50 % des vereinbarten Nettopreises als Schadensersatz ohne weiteren Nachweis zu verlangen. Dem Käufer bleibt unbenommen, den Nachweis eines geringeren Schadens zu fu?hren. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten. Fu?r den Fall des Verzuges schuldet der Käufer Verzugszinsen in Höhe von 5 % u?ber dem jeweils aktuellen Bundesbankdiskontsatz. Dem Kunden bleibt vorbehalten, den Eintritt eines geringeren Zinsschadens nachzuweisen. Sofern der Verkäufer im Einzelfall Auftragsstornierungen akzeptiert, werden Stornokosten in Höhe von 15 % des Nettopreises, mindestens aber EUR 50,-- in Rechnung gestellt.
4.)
Eigentumsvorbehalt:
a.)
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
b.)
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfu?llt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist die Firma F. & G. Hachtel GmbH?& Co. KG berechtigt, die Vorbehaltsware zuru?ckzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeanspru?che des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
c.)
Bei der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit dem Verkäufer nicht gehörenden Sachen erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen Materialien.
5.)
Lieferfristen und Selbstbelieferungsvorbehalt:
Sämtliche Liefertermine sind unverbindlich und/oder stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung. Alle Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen aller Art, Arbeitseinstellungen, Aussperrung bei uns und unseren Lieferanten befreien uns fu?r die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Lieferpflicht. Sie berechtigen uns ganz oder teilweise unter Ausschluß von Schadensersatzanspru?chen vom Vertrag zuru?ckzutreten.
6.)
Gewährleistung:
a.)
Gewährleistungsanspru?che wegen offenkundiger, insbesondere sichtbarer Mängel an neu hergestellten Waren oder Geräten sind ausgeschlossen, wenn sie nicht unverzu?glich nach Erhalt der Ware schriftlich geru?gt werden. Nicht erkennbare Mängel sind unverzu?glich nach der Entdeckung, spätestens innerhalb 3 Monate nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Sichtbare Beschädigungen an Transport- und Originalverpackungen muß der Käufer unverzu?glich und schriftlich ru?gen. Sofern der Verkäufer Geräte bzw. Waren aufgrund von Beanstandungen des Käufers u?berpru?ft oder u?berpru?fen läßt, hat der Käufer die daraus entstehenden Kosten, mindestens jedoch 100,-- EUR zu ersetzen, wenn sich die Beanstandung als unberechtigt erweist. Dem Käufer bleibt unbenommen, den Nachweis eines unterhalb der Pauschale liegenden Aufwandes zu fu?hren.
b.)
Soweit Mängelru?gen berechtigt sind, ist der Verkäufer nach eigener Wahl zur Nachlieferung oder Nachbesserung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Mißlingt die Nachbesserung (Fehlschlagen) wiederholt, oder ist auch die Nachlieferung mangelhaft, oder wird die Nachlieferung bzw. die Nachbesserung nicht in angemessener Frist erbracht, oder wird sie vom Verkäufer verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergu?tung (Minderung) oder Ru?ckgängigmachung (Wandlung) des Vertrages verlangen. Dem Fehlschlagen steht es gleich, wenn eine Nachbesserung unmöglich oder unzumutbar ist.
c.)
Zur Durchfu?hrung von Nachbesserungsarbeiten oder bei der Ru?cknahme von Waren sind Geräte oder Teile in Originalverpackungen nebst allem Zubehör einschließlich etwaiger Transportsicherungen und vollständigen Begleitpapieren (Bedienungsanleitungen) bei F. & G. Hachtel GmbH?& Co. KG kostenfrei anzuliefern. Die Originalverpackung ist der beste Schutz gegen Beschädigung oder Verunreinigung.
F. & G. Hachtel GmbH?& Co. KG kann deshalb keine Haftung fu?r solche Schäden u?bernehmen, die anläßlich des Transports nicht originalverpackter Ware entstehen.
d.)
Die Haftung des Verkäufers fu?r Sachmängel beschränkt sich in jedem Fall auf die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, auch wenn die Gewährleistung des jeweiligen Herstellers daru?ber hinausgeht.
e.)
Weitergehende Schadensersatzanspru?che gegen den Verkäufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden außer bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausgeschlossen.
7.)
Schlußbestimmungen und Gerichtstand:
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im u?brigen hiervon unberu?hrt. Erfu?llungsort fu?r alle beiderseitigen Verpflichtungen ist Aalen. Es gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird, auch fu?r Wechsel- und Urkundenprozesse, Aalen vereinbart.
HR Amtsgericht Ulm HRA 500327 PhG Kunststoffwerk Hachtel GmbH HR Amtsgericht Ulm HRB 500096 Geschäftsfu?hrer, Steffen Hachtel