rpm rapid product manufacturing GmbH
Seit über 25 Jahren bietet die rpm - rapid product manufacturing GmbH (rpm) Funktionsprototypen und Kleinserienfertigung für Kunststoffteile in Serien von 1 bis 10.000 Stück. Zu ihren Kunden zählen wichtige Automobilhersteller und Tier-Supplier wie Audi, BMW, Daimler, Volkswagen und deren Zulieferer-Ökosystem sowie Branchenführer aus den Bereichen Industriegüter, Konsumgüter, Mobilität und Medizin. Im Jahr 2018 hat rpm in die Carbon-Technologie investiert und ist heute ein führender Produktionspartner für DLS in Europa, um die Einsatzmöglichkeiten dieser Technologie zu erweitern. rpm bietet dazu das gesamte Spektrum an Materialien an, einschließlich IMDS und medizinisch validierter Kunststoffe. rpm ist auch Technologieführer für die NylonMold™- und LostCore-Produktionsprozesse, die eine einzigartige, schnelle und kostenoptimierte Produktion für PA6-Teile ermöglichen. Die Fachkenntnis von rpm umfasst 12 eigene Technologien, Beratungskompetenz, Reverse Engineering, Design for Additive Manufacturing (DfAM) und die Entwicklung von Gitterstrukturen (sog. Lattices). rpm ist ein Partner, auf den Sie sich verlassen können, weil wir Ihnen genau die richtige Technologielösung empfehlen, basierend auf den technischen Spezifikationen, den Anforderungen an den Werkstoff, den Kosten oder der Vorlaufzeit. rpm ist in 3 Produktionsbereiche unterteilt, von denen jeder ein Drittel des gesamten Projektvolumens ausmacht.
Unser Bereich Additive Fertigung umfasst:
• SLS - Selektives Lasersintern mit Schwerpunkt auf der Serienproduktion, großen Bauteilen, die geschweißt werden müssen, und speziellen Werkstoffen.
• Carbon DLS - Digital Light Synthesis, wo wir einer der ersten in Europa waren und technische Lösungen in allen verfügbaren technischen Werkstoffen anbieten.
• DLP - Digital Licht Projektion mit dem Loctite 3843 von Henkel.
Unser Bereich Gießtechnik umfasst:
• NylonMold™ + LostCore - Polyamid 6 Guss für leistungsstarke Bauteile aus PA6, PA6 GF oder PA6 CF15 in Silikon-Werkzeugen einschließlich des Lost-Core-Verfahrens für komplexe Hohlkörper.
• PU Moulding - Polyurethan-Guss von vorwiegend technischen Bauteilen, die eine Nachbearbeitung und oft eine Montage erfordern.
• RIM Verfahren - Reaction Injection Moulding für großformatige Bauteile in Kunststoffformen.
Unser Bereich Spritzguss umfasst:
Kleinserien Spritzguss in Aluminium- oder Stahlformen für Bauteilvolumen von 200 bis 10.000 Stück, einschließlich Designoptimierung und Projektmanagement.
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Im SLS bieten wir folgende Materialien an:
• PA12 schwarz & weiß - • PA12 GF schwarz & weiß
- • TPU 75A schwarz & weiß
- • Ultrasint® PP 1400 schwarz
- • Ultrasint® PA6 MF
• Ultrasint® PA11 CF
• Ultrasint® PA11 schwarz & weiß
• Ultrasint® TPU 88A -
Im DLS bieten wir folgende Materialien an:
• EPU 40
• EPU 41 - • EPU 43
- • EPU 45
- • EPU 46
- • EPX 82
- • EPX 86 FR
- • FPU 50
- • RPU 70
- • RPU 130
- • IND 405
- • MPU 100
- • SIL 30
- • Loctite 3843
Kunststoffe
Vakuumgießen
Lasersintern
Wir versenden mit:
Impressum
rapid product manufacturing GmbH
Dieselstrasse 15
D-38350 Helmstedt
Telefon: 05351 / 525-900
Telefax: 05351 / 525-901
E-Mail: mail@rpm-factories.de
Internet: http://www.rpm-factories.de
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Dr.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Klaus Kreutzburg,
Dr.-Ing. Jörg M. Gerken,
Dr.-Ing. Claus Thomy
Registergericht: Amtsgericht Braunschweig
Registernummer: HRB 100719
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 812 245 549
Inhaltlicher Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Dr.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Klaus Kreutzburg,
Dr.-Ing. Jörg M. Gerken,
Dr.-Ing. Claus Thomy
Informationssicherheitsbeauftragter (ISB):
Dr. Christoph Möller
Telefon: +49 (0)5351-525-900
Telefax: +49 (0)5351-525-901
E-Mail: moeller@rpm-factories.de
Haftungshinweis:
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ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Stand 09.2016
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur soweit sie von rpm rapid product manufacturing GmbH (nachfolgend „rpm“ genannt) ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
2. Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind nur verbindlich, soweit sie von rpm bestätigt werden oder ihnen durch Ausführung und Übersendung der bestellten Ware nachgekommen wird. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch rpm.
3. Preise
3.1 Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe und gelten „ab Werk“ einschließlich Verpackung.
3.2 rpm ist berechtigt, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Material¬preissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so steht dem Besteller ein Kündigungsrecht zu.
4. Umfang der Lieferung
4.1 Die Ausführung der Bestellung erfolgt auf Grundlage der vom Besteller übersandten Datensätze. Sofern nichts anderes vereinbart, stellt das letzte rpm bei Vertragsschluss vorliegende Update den für rpm verbindlichen Datensatz dar.
4.2 Weist die Bestellung keine gesonderten Spezifikationen hinsichtlich der Werkstoffqualität aus, erfolgt die Ausführung der Bestellung unter Verwendung seriennaher Werkstoffe (eingeschränkte Erprobungsfähigkeit).
5.Technische Bedingungen für die Herstellung mit SLS (Selective Laser Sintering) oder Einbaubedingungen als in der Spezifikation vorgesehen, haftet rpm nicht für Sachmängel.
Der Kunde ist für den sachgemäßen Umgang mit den Bauteilen verantwortlich. Bitte beachten Sie, dass Rapid-Prototyping-Teile nach DIN 16742 für Kunststoff-Formteile gefertigt werden. Die zu erwartenden Toleranzen der endgültigen Prototypen richten sich daher nach DIN 16742, Toleranzgruppe 7 W, sofern von rpm GmbH nichts anderes schriftlich bestätigt wurde.
5.1 Geometrien unter 0,8mm werden nicht oder nur teilweise dargestellt.
5.2 Bauteile mit Abmessungen von mehr als 370 mm x 370 mm x 420 mm werden von rpm ggf. geteilt gefertigt und gefügt. Dabei wird die Funktion (sofern bekannt bzw. offensichtlich) auf Grundlage der Best Practice und Erfahrungen entsprechend berücksichtigt.
5.3 Bei Verwendung von Teilen außerhalb der von rpm freigegebenen Applikation oder in anderen Umgebungen oder Einsatz
5.4 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Behandlung der Teile verantwortlich. rpm haftet nicht für versteckte Mängel, es sei denn, er hat diese Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
5.5 Bei bearbeiteten Bauteilen gilt die rpm-Garantie nur bei sach- und fachgerechter Bearbeitung nach Zeichnungsvorgabe.
6. Lieferzeit
6.1 Sofern eine Lieferfrist bestimmt wurde, beginnt diese mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller etwaig zu übersendenden Unterlagen, Datensätze, Freigaben o.ä.
6.2 Eine vereinbarte Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die bestellte Ware von rpm zum Versand aufgegeben oder dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
6.3 Im Falle von Lieferverzug seitens rpm bestehen Schadensersatzansprüche nur im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
7. Gefahrübergang
7.1 Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der bestellten Ware auf den Besteller über. Dies gilt entsprechend bei vereinbarten Teillieferungen.
7.2 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers nach „ex works“-Bedingungen gemäß den INCOTERMS 2020.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 rpm behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
8.2 Der Besteller ist verpflichtet, rpm unverzüglich von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hinsichtlich der Ware schriftlich zu benachrichtigen.
9. Gewährleistung
9.1 Der Besteller hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.
9.2 Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
9.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Erhalt der Ware.
9.4 Die Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach Wahl von rpm auf Ersatzlieferung, Minderung oder Nachbesserung.
9.5 Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis von rpm zurückgesendet werden.
9.6 Bei Nachbesserung ist rpm verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
9.7 Schlägt die Nachbesserung fehl, oder ist rpm zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen die rpm zu vertreten hat, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung zu verlangen.
10. Haftung
10.1 rpm haftet nur für vertragstypische vorhersehbare Schäden des Bestellers, sofern diese vorsätzlich oder grob fahrlässig von rpm verursacht wurden.
10.2 Eine Haftung für Schäden, welche durch Unterlieferanten von rpm verursacht wurden, trifft rpm nur dann und insoweit, als rpm hierfür ein eigenes Verschulden trifft.
10.3 Für von ihr zu vertretende Schäden -im Sinne von 9.1 und 9.2- haftet rpm bis zu einem Betrag in Höhe von Euro 1.500.000,- pro Schadensereignis und Kalenderjahr. Diese gilt nicht für Personenschäden, welche von rpm grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
11. Gewerbliche Schutzrechte
11.1 Der Besteller wird rpm von etwaigen Ansprüchen Dritter aus Verletzungen von Patenten, Urheber-, Marken- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten (nachfolgend „Schutzrechte Dritter“ genannt), die aus der Herstellung der bestellten Ware nach Vorgaben des Bestellers folgen, freistellen.
11.2 Sofern die bestellte Ware nicht nach Vorgaben des Bestellers hergestellt wird, besteht eine Haftung von rpm hinsichtlich der Verletzung von Schutzrechten Dritter nur im Falle von grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln von rpm.
11.3 rpm ist in keinem Fall verpflichtet, eine Schutzrechtsrecherche durchzuführen.
12. Zahlungsbedingungen
12.1 Bezahlung erfolgt nach Rechnungsstellung. Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug (z.B. Skonto) zur Zahlung fällig.
12.2 Bei Zahlungsverzug ist rpm berechtigt, -unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Verzugsschäden- Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweils geltenden Basiszins zu berechnen.
12.3 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur bei unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von rpm anerkannten Forderungen zu.
13. Geheimhaltungsklausel
Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, sämtliche Informationen, Daten, Zeichnungen etc., die anlässlich der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten bzgl. des Vertragsgegenstandes ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln und diese keinem Dritten weiterzugeben bzw. zugänglich zu machen.
14. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt –als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können- suspendieren die Vertragspflichten der Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand
15.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten sind ausschließlich die örtlichen Gerichte am Geschäftssitz der rpm zuständig.
15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Regelungen des UN-Kaufrechts sind explizit ausgeschlossen.
Helmstedt, den 01.09.2016
Geschäftsführung:
Dr.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Klaus Kreutzburg
Dr.-Ing. Jörg M. Gerken
Dr. Claus Thomy
rpm rapid product manufacturing GmbH
Dieselstrasse 15
38350 Helmstedt
Registergericht: Amtsgericht Braunschweig
Registernummer: HRB 100719
USt-Identnummer: DE 812245549
rpm - Einkaufsbedingungen/AGB - Stand 09/2016
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Stand 09.2016
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur soweit sie von rpm rapid product manufacturing GmbH (nachfolgend „rpm“ genannt) ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
2. Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind nur verbindlich, soweit sie von rpm bestätigt werden oder ihnen durch Ausführung und Übersendung der bestellten Ware nachgekommen wird. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch rpm.
3. Preise
3.1 Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe und gelten „ab Werk“ einschließlich Verpackung.
3.2 rpm ist berechtigt, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Material¬preissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so steht dem Besteller ein Kündigungsrecht zu.
4. Umfang der Lieferung
4.1 Die Ausführung der Bestellung erfolgt auf Grundlage der vom Besteller übersandten Datensätze. Sofern nichts anderes vereinbart, stellt das letzte rpm bei Vertragsschluss vorliegende Update den für rpm verbindlichen Datensatz dar.
4.2 Weist die Bestellung keine gesonderten Spezifikationen hinsichtlich der Werkstoffqualität aus, erfolgt die Ausführung der Bestellung unter Verwendung seriennaher Werkstoffe (eingeschränkte Erprobungsfähigkeit).
5. Lieferzeit
5.1 Sofern eine Lieferfrist bestimmt wurde, beginnt diese mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller etwaig zu übersendenden Unterlagen, Datensätze, Freigaben o.ä.
5.2 Eine vereinbarte Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die bestellte Ware von rpm zum Versand aufgegeben oder dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
5.3 Im Falle von Lieferverzug seitens rpm bestehen Schadensersatzansprüche nur im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
6. Gefahrübergang
6.1 Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der bestellten Ware auf den Besteller über. Dies gilt entsprechend bei vereinbarten Teillieferungen.
6.2 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers nach „ex works“-Bedingungen gemäß den INCOTERMS 2020.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 rpm behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
7.2 Der Besteller ist verpflichtet, rpm unverzüglich von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hinsichtlich der Ware schriftlich zu benachrichtigen.
8. Gewährleistung
8.1 Der Besteller hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.
8.2 Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
8.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Erhalt der Ware.
8.4 Die Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach Wahl von rpm auf Ersatzlieferung, Minderung oder Nachbesserung.
8.5 Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis von rpm zurückgesendet werden.
8.6 Bei Nachbesserung ist rpm verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
8.7 Schlägt die Nachbesserung fehl, oder ist rpm zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen die rpm zu vertreten hat, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung zu verlangen.
9. Haftung
9.1 rpm haftet nur für vertragstypische vorhersehbare Schäden des Bestellers, sofern diese vorsätzlich oder grob fahrlässig von rpm verursacht wurden.
9.2 Eine Haftung für Schäden, welche durch Unterlieferanten von rpm verursacht wurden, trifft rpm nur dann und insoweit, als rpm hierfür ein eigenes Verschulden trifft.
9.3 Für von ihr zu vertretende Schäden -im Sinne von 9.1 und 9.2- haftet rpm bis zu einem Betrag in Höhe von Euro 1.500.000,- pro Schadensereignis und Kalenderjahr. Diese gilt nicht für Personenschäden, welche von rpm grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
10. Gewerbliche Schutzrechte
10.1 Der Besteller wird rpm von etwaigen Ansprüchen Dritter aus Verletzungen von Patenten, Urheber-, Marken- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten (nachfolgend „Schutzrechte Dritter“ genannt), die aus der Herstellung der bestellten Ware nach Vorgaben des Bestellers folgen, freistellen.
10.2 Sofern die bestellte Ware nicht nach Vorgaben des Bestellers hergestellt wird, besteht eine Haftung von rpm hinsichtlich der Verletzung von Schutzrechten Dritter nur im Falle von grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln von rpm.
10.3 rpm ist in keinem Fall verpflichtet, eine Schutzrechtsrecherche durchzuführen.
11. Zahlungsbedingungen
11.1 Bezahlung erfolgt nach Rechnungsstellung. Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug (z.B. Skonto) zur Zahlung fällig.
11.2 Bei Zahlungsverzug ist rpm berechtigt, -unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Verzugsschäden- Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweils geltenden Basiszins zu berechnen.
11.3 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur bei unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von rpm anerkannten Forderungen zu.
12. Geheimhaltungsklausel
Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, sämtliche Informationen, Daten, Zeichnungen etc., die anlässlich der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten bzgl. des Vertragsgegenstandes ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln und diese keinem Dritten weiterzugeben bzw. zugänglich zu machen.
13. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt –als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können- suspendieren die Vertragspflichten der Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand
14.1 Soweit nichts anderes vereinbart, ist Erfüllungsort Helmstedt.
14.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten sind ausschließlich die örtlichen Gerichte am Geschäftssitz der rpm zuständig.
14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Regelungen des UN-Kaufrechts sind explizit ausgeschlossen.
Helmstedt, den 01.09.2016
Geschäftsführung:
Dr.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Klaus Kreutzburg
Dr.-Ing. Jörg M. Gerken
Dr. Claus Thomy
rpm rapid product manufacturing GmbH
Dieselstrasse 15
38350 Helmstedt
Registergericht: Amtsgericht Braunschweig
Registernummer: HRB 100719
USt-Identnummer: DE 812245549
rpm - Einkaufsbedingungen/AGB - Stand 09/2016
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Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:
Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.
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Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
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Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.
3. Datenerfassung auf unserer Website
Kontaktformular
Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
Verarbeiten von Daten (Kunden- und Vertragsdaten)
Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme unserer Internetseiten (Nutzungsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen.
Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.
4. Allgemeine Kommunikation
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Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) und/oder auf unseren berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), da wir ein berechtigtes Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen haben, eine Verarbeitung zur Auftragsabwicklung notwendig ist oder wir Aufträge akquirieren möchten, um unserem Geschäftszweck nachzukommen.
Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens oder Beendigung der Geschäftsbeziehung). Hierbei handelt es sich meistens um Ihre Kontaktdaten. Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.