Glassomer GmbH
Transparentes Quarzglas - glass shaping made easy.
Die Strukturierung von Glas ist anspruchsvoll und erfordert in der Regel hohe Temperaturen zum Formen einer Glasschmelze oder aggressive Chemikalien zum Ätzen von Mikrostrukturen. Glassomer ermöglicht erstmals die Strukturierung von hochqualitativem Quarzglas mittels Polymerverarbeitungstechnologien mit Auflösungen von wenigen Mikrometern. Glassomerteile sind chemisch und physikalisch nicht von handelsüblichem Quarzglas zu unterscheiden. Sie zeigen die gleiche hohe optische Transparenz im UV-, sichtbaren und infraroten Bereich kombiniert mit der hohen thermischen und chemischen Stabilität sowie der gleichen mechanischen Festigkeit und Härte von handelsüblichem Quarzglas.
Mechanische Eigenschaften: Biegefestigkeit: 115 MPa, Vickers Härte: 980 HV, Therm. Ausdehnung: 0.52 x 10-6 1/K
Oberflächeneigenschaften: Kontaktwinkel Wasser: 36 °, Oberflächenenergie: 60 mN/m
Design Regeln:
Max. Bauteil Abmessungen: X Y Z: 70 x 70 x 70 mm
Max Wandstärke: 5 mm
Min Wandstärke: 0.8 mm
Lochdurchmesser: > 0.7 mm
Max erlaubter Überhang:
alpha = 0°-30°: erlaubter Überhang: L = 1 mm
alpha = 30°-50°: erlaubter Überhang: L = 15 mm
alpha = 50°-90°: erlaubter Überhang: L = 40 mm
Toleranzen: X Y Z: ± 250 µm
(Beachten Sie, dass sich die Toleranzen je nach Teilegeometrie ändern können)
Produktionskapazität: 1-10000 Einheiten pro Jahr, abhängig von der Teilegeometrie.
Keramik/ Glas
LGM-Technologie
Wir versenden mit:
Angaben gemäß § 5 TMG:
Bastian E. Rapp
Georges-Köhler-Allee 103
79110 Freiburg im Breisgau
Deutschland
Amtsgericht Freiburg, HRB 718825
CEO: Dorothea Helmer, Bastian E. Rapp
Kontakt
Bastian E. Rapp
Georges-Köhler-Allee 103
79110 Freiburg im Breisgau
Deutschland
Amtsgericht Freiburg, HRB 718825
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE317452044
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Bastian E. Rapp
Georges-Köhler-Allee 103
79110 Freiburg im Breisgau
Deutschland
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online- Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Glassomer GmbH (Projektvertrag)
TEIL A: Allgemein
1. Geltungsbereich / Vertragsgegenstand
1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für sämtliche - auch künftigen - Leistungen der Glassomer GmbH (nachfolgend „GLASSOMER“ genannt) gegenüber Ihren Kunden (im Folgenden "Kunde" genannt) im Zusammenhang mit der individuellen Erstellung von Werkstücken aus Glas (nachfolgende „Werkstück“ genannt), die durch ein 3D-Druckverfahren hergestellt werden.
1.2. Die Mitarbeiter von GLASSOMER sind nicht berechtigt, von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, individuelle Garantiezusagen oder Zusicherungen zu treffen, es sei denn, sie sind hierzu ausdrücklich bevollmächtigt oder kraft ihrer Organstellung, Prokura oder allgemeiner Handlungsvollmacht berechtigt.
1.3. Soweit GLASSOMER dem Kunden nach den vertraglichen Bestimmungen Leistungen eines Dritten verschafft, gelten hinsichtlich dieser Leistungen ergänzend die Geschäftsbedingungen des Dritten, sofern sich der Kunde von diesen vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise Kenntnis verschaffen konnte.
1.4. Das Waren- und Dienstleistungsangebot der GLASSOMER nach diesen Bestimmungen richtet sich ausschließlich an juristische Person des öffentlichen Rechts, an öffentlich-rechtliches Sondervermögen und an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei der Bestellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit. Nur diese sind Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen. GLASSOMER lehnt insoweit unter Geltung dieser Bestimmungen den Vertragsschluss mit einem Verbraucher ab. Der Kunde erklärt bei Abschluss des Vertrags, dass er den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
2. Vertragsstruktur
2.1. Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, sofern GLASSOMER diese gesondert schriftlich anerkannt hat. Jedenfalls gilt unter den einzelnen Vereinbarungen folgende Hierarchie der Festlegungen:
- Änderungen entsprechend Ziffer 1.2.
- diese Bedingungen
- Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden
Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen oder Unklarheiten stets Vorrang vor den nachfolgend genannten Bestimmungen.
2.2. Zur Ausarbeitung eines Angebotes stellt der Kunde GLASSOMER eine Spezifikation bzw. spezifizierte Anforderungen des zu liefernden Werkstücks zur Verfügung.
2.3 Die konkreten Leistungspflichten von GLASSOMER in Bezug auf das Werkstück werden im Angebot von GLASSOMER detailliert festgelegt. Das Angebot beinhaltet insoweit in der Regel:
- Lieferumfang und Leistungsbeschreibung des zu erstellenden Werkstücks
- Volumen der Leistung nach Zeitaufwand oder Festpreisvereinbarung
- Beginn und Ende der Leistungserbringung
- Ort der Leistung (wird im Einzelvertrag kein gesonderter Leistungsort bestimmt, ist der Erfüllungsort der Sitz von GLASSOMER)
- Konkrete Mitwirkungspflichten des Kunden
2.4. Jede Vertragspartei benennt der anderen einen Verantwortlichen, der die zur Durchführung des Vertrags erforderlichen Auskünfte erteilen und Entscheidungen selbst treffen oder veranlassen kann.
2.5. Die Mitarbeiter von GLASSOMER treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden, auch nicht bei Tätigwerden in den Räumen des Kunden. Weisungen wird der Kunde ausschließlich dem vom GLASSOMER benannten Ansprechpartner mit Wirkung für und gegen GLASSOMER erteilen.
3. Projektablauf
3.1. Sofern nichts anderes vereinbart erfolgt die Entwicklung des Werkstücks in einem mehrstufigen Verfahren, wobei die Parteien von einem einheitlichen Vertragsverhältnis ausgehen.
3.2. Der Kunde stellt GLASSOMER detaillierte Spezifikationen zur Verfügung, die von dem Werkstück erfüllt werden müssen.
3.3. GLASSOMER erstellt daraufhin auf Basis dieser Informationen ein Lastenheft (nachfolgend „Planungskonzept“ genannt), in dem die einzelnen Leistungsanforderungen des Werkstücks beschrieben werden.
3.4. Der Fortgang des jeweiligen Projekts setzt die Abnahme und Freigabe des Planungskonzeptes durch den Kunden voraus.
3.5. Nach Vorlage und Diskussion des Planungskonzeptes kann der Kunde die Zusammenarbeit nur beenden, wenn ihm die Fortführung des Vertrages nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn GLASSOMER die im Angebot benannten Leistungen in einem wesentlichen Punkt nicht erbringen kann oder will. Unzumutbarkeit liegt insbesondere nicht vor, soweit die Situation durch neue oder geänderte Leistungsanforderungen des Kunden oder durch Versäumnisse bei seiner Mitwirkung entstanden ist.
3.6. § 651 BGB findet auf diesen Vertrag keine Anwendung.
TEIL B: Vergütung
4. Grundregeln der Vergütung
4.1. Die Art und die Höhe der Vergütung für die zu erbringenden Leistungen werden jeweils im Angebot von GLASSOMER vorgegeben. Je nach Vereinbarung werden die erbrachten Leistungen nach Festpreis oder nach Aufwand vergütet.
4.2. Soweit eine Vergütung nach Aufwand auf Basis geleisteter Stunden oder Personentage erfolgt, gelten die Stundensätze von GLASSOMER gemäß dem Angebot, andernfalls die üblichen Preise von GLASSOMER.
4.3. Sind die Leistungen nach Aufwand zu vergüten, so stellen die Angaben im Angebot lediglich Schätzungen dar. Es ist der tatsächlich angefallene Aufwand zu vergüten.
4.4. Die Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten für die Tätigkeiten von GLASSOMER und sonstiger Erfüllungsgehilfen vor Ort beim Kunden (z.B. am Hauptsitz oder an Zweigniederlassungen) werden durch den Kunden erstattet. Übernachtungskosten werden GLASSOMER in nachgewiesener Höhe ersetzt. Der Ersatz von Verpflegungsmehraufwendungen erfolgt gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden GLASSOMER ersetzt bei Benutzung
- der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse,
- des Pkw: 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer.
- des Flugzeugs: Econnomy -Class
Die Wahl des Verkehrsmittels bleibt GLASSOMER vorbehalten.
4.5. Reisezeiten werden mit der Hälfte des normalen Stundensatzes vergütet.
4.6. Die Abrechnung nach Zeit erfolgt viertelstundengenau.
5. Rechnung / Fälligkeit
5.1. GLASSOMER stellt die Vergütung für seine Leistungen zeitnah nach der Leistung in Rechnung.
5.2. Zahlungen sind binnen 14 Werktagen ab Fälligkeit der Forderung und Zugang der Rechnung zu leisten. Bei einer Meinungsverschiedenheit ist der unstreitige Teilbetrag auszuzahlen.
5.3. Bei Festpreis-Aufträgen wird die Rechnung nach erfolgter Abnahme bzw. bei endgültiger und vertragsgemäßer Leistungserbringung durch GLASSOMER gestellt. GLASSOMER ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen. Die Regelung des Einzelfalls (insb. Höhe der Abschlagszahlungen, Fälligkeit der Abschlagszahlung) wird im Angebot erfolgen.
5.4. Die Umsatzsteuer wird gesondert mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht, wenn der Umsatz von der Umsatzsteuer befreit ist.
6. Abtretung / Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnung
6.1. Außer im Bereich des § 354 a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von GLASSOMER abtreten.
6.2. Der Kunde darf gegen Forderungen von GLASSOMER nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
6.3. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen geltend machen, wenn die maßgeblichen Ansprüche gegen GLASSOMER unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
TEIL C: Organisation
7. Projektführung und Zusammenarbeit
7.1. GLASSOMER übernimmt die Planung, Durchführung, Kontrolle und Dokumentation des Gesamtprojektes. Der Kunden wirkt im Rahmen der Ziffern 7-14 hierbei mit.
7.2. Jeder Vertragspartner gibt dem anderen Vertragspartner auf Nachfrage Auskunft über den Stand und Fortgang der Leistungen. Jeder Vertragspartner unterrichtet den anderen unverzüglich über Bedenken in Bezug auf die erbrachten Leistungen, Beistellungen und Mitwirkungen und über die künftige Entwicklung des Projektes.
7.3. Der Kunde wird GLASSOMER in dem Projekt umfassend, fachkundig und rechtzeitig unterstützen. Er stellt zugunsten des Projekts qualifizierte Mitarbeiter in angemessenem Umfang von anderen Tätigkeiten frei. Rechtzeitig erbringt er die Beistellungen. Er testet alle Leistungen unverzüglich und gründlich, insbesondere vor einer Übernahme in die produktive Nutzung. Der Kunde sorgt für eine etwaig erforderliche Datensicherung.
7.4. Ist eine Datenübernahme durch GLASSOMER geschuldet, so stellt der Kunde Daten für die Datenübernahme in einem vom GLASSOMER vorgegebenen üblichen Datenformat bereit. Der Kunde ist für die Korrektheit und Übertragbarkeit der Daten verantwortlich.
7.5. GLASSOMER kann Leistungen auch durch Datenfernübertragung erbringen, wobei die konkrete Methode sowie die notwendige Verschlüsselung von GLASSOMER mit dem Kunden abgestimmt wird.
8. Protokolle
GLASSOMER erstellt über jede Projektbesprechung ein Protokoll, das die wesentlichen Erörterungspunkte und alle getroffenen Entscheidungen festhält. GLASSOMER überlässt dem Kunden unverzüglich das Protokoll. Das Protokoll wird verbindlich, wenn der Kunde nicht binnen fünf Werktagen nach Zugang des Protokolls schriftlich mit einem eigenen Formulierungsvorschlag widerspricht. Über den Widerspruch wird dann in der nächsten Projektbesprechung verhandelt. Für Änderungen des vorliegenden Vertragstextes und für Leistungsänderungen gilt Ziffer 23.1.
9. Subunternehmen
9.1. GLASSOMER ist berechtigt, Subunternehmen einzusetzen. Für die Subunternehmen und ihre Mitarbeiter gelten dieselben Regeln wie für GLASSOMER.
9.2. GLASSOMER wird die Subunternehmen ebenfalls auf die Einhaltung der gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen sowie diese Vertragsbestimmungen verpflichten.
10. Ablauf des Projekts / Leistungszeit / Höhere Gewalt
10.1. Die in diesem Vertrag und dem Angebot geregelten Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
10.2. Arbeitskampf, den GLASSOMER nicht mit angemessenem Aufwand verhindern bzw. beenden kann, höhere Gewalt oder andere für GLASSOMER nicht abwendbare Umstände, die GLASSOMER daran hindern, die Leistung fristgerecht vollständig zu erbringen, hemmen laufende Fristen. Leistungshindernde oder leistungshemmende Ereignisse wie die genannten sind dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Zur Hemmungszeit hinzuzurechnen ist ferner eine angemessene Zeit für die Wiederaufnahme der Vertragsleistungen. Ein Recht des Kunden zum Vertragsabbruch besteht in solchen Fällen nur, soweit die Projektfortführung für ihn auch unter Berücksichtigung der Belange von GLASSOMER unzumutbar ist.
10.3. Wenn ein Vertragspartner meint, durch eine Nicht- oder Schlechterfüllung seitens des anderen Vertragspartners sei der Projektfortgang behindert, teilt er dies sogleich unter genauer Darstellung des Sachverhaltes in Textform mit.
10.4. GLASSOMER kann verlangen, dass der jeweilige Projektstand durch Freigaben des Kunden in Textform als vertragsgemäß festgestellt wird. Diese Feststellung kann in gesonderter Erklärung des Kunden festgehalten werden oder in ein Protokoll nach Ziffer 8 aufgenommen werden.
11. Leistungsänderungen
11.1. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass während der Laufzeit des Vertrags Änderungen der vertragsgegenständlichen Leistungen aufgrund sich ändernder Rahmenbedingungen erforderlich werden können.
11.2. Beide Vertragspartner sind berechtigt, den jeweils anderen Vertragspartner aufzufordern, über Änderungen der vereinbarten Leistungen (Leistungsänderungen, -reduktionen und -ergänzungen - „Change Request“) zu beraten und zu verhandeln. Beide Vertragspartner sind nach entsprechender Aufforderung verpflichtet, in ernsthafte Beratungen und Verhandlungen einzutreten. Die Vertragspartner sind sich einig, dass sich ein Change Request nicht aus der Konkretisierung oder Detaillierung einer bestehenden Anforderung ergibt.
11.3. Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sich die Vertragspartner über den Change Request schriftlich geeinigt haben, werden die Vertragspartner ihre Leistungen erbringen, als ob der Change Request nicht ausgesprochen worden wäre, es sei denn, dass dies in Textform anders vereinbart wird. Dies gilt auch, wenn die Vertragspartner endgültig keine Einigung über den Change Request erzielen.
11.4. Soweit der Kunde die Umsetzung eines Change Request wünscht, wird GLASSOMER prüfen, ob der gewünschte Change Request durchführbar ist, und wird den Kunden möglichst kurzfristig schriftlich darüber informieren, welche Auswirkungen sich dabei insbesondere hinsichtlich der Kosten und des vereinbarten Zeitplans voraussichtlich ergeben. Das Ergebnis der Prüfung beinhaltet daher im zu erstellenden Angebot folgende Aussagen:
- Eine detaillierte Beschreibung der funktionalen Leistungsänderungen;
- Eine Beschreibung der etwaigen Auswirkungen auf die Funktion des Gesamtsystems insgesamt;
- Eine Beschreibung der Auswirkungen auf den bisher definierten Leistungsumfang und die Kosten (Mehr- oder Minderkosten).
- Eine Beschreibung der Auswirkung auf die vereinbarten Termine.
- Angabe einer Angebotsbindefrist, die 14 Tage nicht unterschreiten soll.
11.5. Gegen Vergütung der Ausfallzeiten kann der Kunde bis zur Einigung über einen eingebrachten Change Request die teilweise oder vollständige Unterbrechung der Leistung durch GLASSOMER fordern. Eventuell vereinbarte Termine verlängern sich dementsprechend um die Ausfallzeit sowie um die Zeit, die GLASSOMER benötigt, um nach einer Unterbrechung die Wiederaufnahme der Arbeiten zu organisieren und die notwendigen Ressourcen wieder zur Verfügung zu stellen.
11.6. GLASSOMER kann für Ausarbeitungen nach Ziffer 11.4. die Erstattung des hierfür anfallenden Aufwandes zum gemäß Angebot der GLASSOMER vereinbarten Stundensatz verlangen. Ist kein Stundensatz vereinbart gilt der übliche Stundensatz der GLASSOMER. Die Parteien gehen davon aus, dass für einen Change Request maximal 2 Manntage Bearbeitungszeit anfallen. Einen höheren Aufwand kann GLASSOMER nur dann ersetzt verlangen, wenn dieser Aufwand zuvor durch den Kunden freigegeben worden ist.
11.7. Die Vertragspartner werden die gewünschten Änderungen in einer von beiden Seiten unterschriebenen Änderungsvereinbarung in Textform festlegen. Wird über das Änderungsverlangen keine Einigung erzielt, werden die Vertragspartner, soweit sie keine andere Vereinbarung treffen, die Leistungen entsprechend den ursprünglich verabschiedeten Vereinbarungen durchführen. Dies gilt auch dann, wenn die Vertragsparteien über das zu zahlende Entgelt keine Einigung erzielen können.
12. Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen
12.1. GLASSOMER stellt das vertragsgemäß hergestellte Werk zur Abnahme bereit. Der Abnahmevorgang in Bezug auf die einzelnen Leistungen von GLASSOMER stellt sich wie folgt dar:
12.2. Abnahme des Planungskonzeptes
Die Abnahme des Planungskonzepts gilt binnen 14 Tagen nach Überlassung des Planungskonzepts und Mitteilung der GLASSOMER in Textform, dass das Planungskonzept abgenommen werden kann, als erteilt, wenn das Arbeitsergebnis im Wesentlichen den Vereinbarungen der Vertragsparteien entspricht (§ 640 Abs. 1 S. 3 BGB), es sei denn, der Kunde widerspricht zuvor der Abnahmefiktion durch Angabe mindestens eines Mangels.
12.3. Abnahme des Werkstücks
Die Abnahme des Werkstücks gilt binnen 14 Tagen nach Überlassung des Aktos und Mitteilung der GLASSOMER in Textform, dass das Werkstücks abgenommen werden kann, als erteilt, wenn das Arbeitsergebnis im Wesentlichen den Vereinbarungen der Vertragsparteien entspricht (§ 640 Abs. 1 S. 3 BGB), es sei denn, der Kunde widerspricht zuvor der Abnahmefiktion durch Angabe mindestens eines Mangels.
12.4. GLASSOMER kann verlangen, dass über eine Abnahme ein von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnendes Protokoll angefertigt wird, das die Übereinstimmung mit den Abnahmekriterien bestätigt und dem die benutzten Testdaten, Testszenarien, Testfälle und Testergebnisse sowie die Liste der bei der Abnahme gegebenenfalls festgestellten, nicht abnahmeverhindernden Fehler beigefügt wird.
12.5. Sobald Komponenten bzw. Teilergebnisse von dem Kunden dauerhaft produktiv eingesetzt werden, gelten sie als abgenommen, es sei denn, die Produktivnahme erfolgt zum Zwecke der Schadensminderung und der Kunde hat zuvor angezeigt, dass die Produktivnahme zu diesem Zweck erfolgt.
12.6. Sind für einzelne Werkleistungen oder in sich abgeschlossene Teile des Werkes unterschiedliche Zeitpunkte für die Fertigstellung vereinbart, beschränkt sich die Abnahmeprüfung jeweils auf die Teilleistung (Teilabnahme). Sofern es für den Erfolg der geschuldeten Werkleistung auf das Zusammenwirken einzelner Teilleistungen ankommt, wird bei der Abnahme der letzten Teilleistung durch eine Abnahmeprüfung, in die alle Teilleistungen einbezogen werden, das vertragsgemäße Zusammenwirken der Teilleistungen festgestellt (Endabnahme).
12.7. Die Abnahme darf nicht wegen Abweichungen oder Fehlern, die vom Kunden selbst zu vertreten sind, verweigert werden. Die Verpflichtung von GLASSOMER zur Fehlerbehebung im Rahmen der Gewährleistung bleibt hiervon unberührt.
13. Mängelrügen und Fehlerbeseitigung
13.1. Der Kunde untersucht alle zur Abnahme oder zur Nachbesserung vorgelegten Lieferungen und Leistungen unverzüglich und gründlich und teilt aufgefundene Fehler GLASSOMER unverzüglich nach der Entdeckung mit. Die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs bleiben unberührt. Die Meldung eines Mangels kann zunächst mündlich erfolgen. Sie ist jedoch spätestens am nächsten Werktag in Textform zu wiederholen und hat den als Fehler gerügten Tatbestand so genau wie möglich reproduzierbar zu beschreiben (Fehlermeldung). GLASSOMER kann den Kunden verpflichten, für die Mängelrüge eine von GLASSOMER vorgegebene Kundensupportsoftware zu nutzen.
13.2. Der Kunde unterstützt GLASSOMER in der Gewährleistungszeit nach den Regeln dieses Vertrages bei der Aufklärung und Beseitigung des Fehlers. Soweit nicht ein Fehler der Leistung von GLASSOMER vorliegt, sondern beispielsweise eine Fehlbedienung oder ein Problem der Systemumgebung, erhält GLASSOMER für ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit der Fehlermeldung eine Vergütung nach den vereinbarten bzw. üblichen Stundensätzen von GLASSOMER.
13.3. GLASSOMER ist zur mehrfachen Nachbesserung von Sachmängeln berechtigt. Bei einzelnen Mängeln können bis zu drei Nachbesserungsversuche notwendig sein.
13.4. Der Kunde hat GLASSOMER bei der Mängelbeseitigung zu unterstützen (z.B. durch das Abschalten einzelner Maschine) und Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass die Mängelbeseitigung nicht bzw. nicht fristgerecht durchgeführt werden kann.
Teil D: Rechtsregeln
14. Rechte an urheberrechtliche geschützten Werken; Rohdaten
14.1. Soweit die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren, räumt GLASSOMER dem Kunden an urheberrechtlich geschützten Werken (z.B. an Sprachwerken, Software oder technischen Zeichnungen), die GLASSOMER individuell für den Kunden erstellt bzw. zur Verfügung stellt, ein zeitliches unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht für den bei Vertragsschluss bestimmten Nutzungszweck ein. Nicht übertragen wird das Bearbeitungsrecht, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes.
14.2. Solange dem Kunden nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt wird, ist GLASSOMER berechtigt, die Werke auch anderen Kunden zur Verfügung zu stellen.
14.3. Die Rechtseinräumung an urheberrechtlich geschützten Werken erfolgt mit der vollständigen Zahlung der Vergütung für diese Werke. Zuvor hat der Kunde an den Werken nur eine einfache schuldrechtliche, jederzeit seitens GLASSOMER beendbare Nutzungsbefugnis.
14.4. Rohdaten werden dem Auftraggeber nur zur Verfügung gestellt, wenn ihm (ggf. gegen gesonderte Vergütung) das Bearbeitungsrecht eingeräumt wurde oder wenn die Parteien es in sonstiger Weise vereinbart haben. Unter Rohdaten verstehen die Parteien Quelldaten, also Dateien, in der die Ebenen, Grafiken oder Texte verändert werden können.
15. Eigentumsvorbehalt
15.1. Schuldet GLASSOMER nach dem Vertrag die Übereignung von Eigentum am Werkstück bzw. eine bestimmten Anzahl von Werkstücken, so verbleibt das Eigentum an den Werkstücken bei GLASSOMER bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen von GLASSOMER. Bei Vertragsverletzungen des Kunden, einschließlich Zahlungsverzug, ist GLASSOMER berechtigt, das Vertragssystem zurückzunehmen.
15.2. Der Kunde hat das Eigentum von GLASSOMER pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.
15.3. Solange das Eigentum am Vertragssystem bei GLASSOMER verbleibt, hat der Kunde GLASSOMER unverzüglich in Textform davon in Kenntnis zu setzen, wenn das Vertragssystem mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.
15.4. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Vertragssystems im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung des unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Vertragssystems erfolgt, an GLASSOMER ab. Unbesehen der Befugnis von GLASSOMER, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Kunde auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich GLASSOMER, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, in Bezug auf den Kunden kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
15.5. Insoweit die in Ziffer 15.1. bis 15.4. genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen, ist GLASSOMER verpflichtet, die Sicherheiten nach Auswahl von GLASSOMER auf Verlangen des Kunden freizugeben.
16. Rechte Dritter
16.1. GLASSOMER stellt die Leistungen frei von solchen Rechten Dritter zur Verfügung, die im Widerspruch zu diesem Vertrag stehen. Falls Dritte entgegenstehende Ansprüche erheben, unterrichten die Vertragspartner einander hiervon unverzüglich und schriftlich. Die Vertragspartner halten einander umfassend unterrichtet und stimmen jedes Vorgehen miteinander ab.
16.2. Rechte Dritter hat GLASSOMER unverzüglich auszuräumen. GLASSOMER kann stattdessen den betroffenen Bereich durch eine gleichwertige und dem Kunden zumutbare, von vertragswidrigen Rechten freie Leistung ersetzen. Die Haftung von GLASSOMER richtet sich nach Ziffer 18. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
17. Haftung von GLASSOMER
17.1. GLASSOMER haftet gegenüber dem Kunden nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt nicht, soweit wesentliche Pflichten des Vertrags durch GLASSOMER verletzt werden. Wesentlichen Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
17.2. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von GLASSOMER bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ausgeschlossen.
17.3. Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung von GLASSOMER - insbesondere eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie eine gesetzliche Garantiehaftung - bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Gleiches gilt für die Haftung von GLASSOMER bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
17.4. Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse nach Ziffern 17.1. bis 17.3. gelten auch für persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Angestellten, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von GLASSOMER, soweit diese unmittelbar in Anspruch genommen werden.
18. Haftung des Kunden
18.1 Der Kunde garantiert, dass er hinsichtlich der von ihm gelieferten Materialien für die vertragsgegenständliche Nutzung (z.B. Grafiken, technischen Zeichnungen, Texten) uneingeschränkt verfügungsbefugt ist und insoweit die Inhalte frei von sämtlichen Rechten Dritter, unter Einschluss eventueller Persönlichkeitsrechte, sind. Insbesondere garantiert der Kunde alle für die Herstellung oder Bearbeitung erforderlichen Urheber- Leistungsschutz-, Lizenz- und Auswertungsrechte zu besitzen.
18.2. Der Kunde stellt GLASSOMER von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Ausübung der GLASSOMER durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte und Befugnisse hinsichtlich der von dem Kunden zur Verfügung gestellten Materialien und verwendeten Werken erhoben werden. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, die GLASSOMER bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten. GLASSOMER wird den Kunden jedoch unverzüglich von vorzunehmenden Maßnahmen der Rechtsverteidigung informieren. GLASSOMER darf bei solchen Auseinandersetzungen mit Dritten Vergleiche nur nach Rücksprache mit dem Kunden schließen. Andernfalls trägt GLASSOMER sämtliche Kosten der Auseinandersetzung selbst.
19. Verjährung
19.1. Die Verjährungsfrist beträgt
- für Ansprüche aus Sachmängeln ein Jahr.
- für Ansprüche aus Rechtsmängeln zwei Jahre.
- für sonstige Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre, beginnend ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
19.2. Der Beginn der Verjährungsfrist bestimmt sich im Übrigen nach den gesetzlichen Regeln.
19.3. Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
19.4. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten abweichend von Ziffer 19.1. stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.
20. Geheimhaltung
20.1. Im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung dieses Vertrags gewähren sich die Parteien wechselseitig Zugang zu nicht allgemein zugänglichen, vertraulichen Informationen und Daten. Zum Schutz der Vertraulichkeit dieser Informationen und Daten vereinbaren die Parteien die im Folgenden näher beschriebenen Geheimhaltungspflichten.
20.2. Als ,,Vertrauliche Information" im Sinne dieser Geheimhaltungsregelungen gelten alle nicht frei zugänglichen Informationen und Daten sowie alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die die jeweils offenbarende Partei der jeweils empfangenden Partei zugänglich macht. Für den vertraulichen Charakter einer nach dieser Geheimhaltungsvereinbarung geschützten Informationen ist es unerheblich, in welcher Form die jeweilige Information zugänglich gemacht wird (z B. elektronisch, mündlich oder in Papierform) oder ob eine Information ausdrücklich als „vertraulich" oder „gesetzlich geschützt” bezeichnet wird. Vertrauliche Informationen der offenbarenden Partei sind insbesondere deren Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, wie z.B. deren Know-how, unveröffentlichte Informationen über Geschäftsplanungen sowie nicht öffentlich zugängliche Informationen und Daten zu Produktplanungen, technische Entwicklungen, unveröffentlichte Finanzzahlen, Kunden-, Lieferanten- oder Mitarbeiterdaten, Produktionsdaten, Forschungsergebnisse, Erfindungen, Methoden und Verfahren, unternehmensspezifische Geschäftsprozesse, Entwürfe, Spezifikationen, der Quellcode von Computerprogrammen und alle sonstigen, üblicherweise als vertraulich zu bewertenden oder gesetzlich geschützten Informationen, Daten und Dokumente.
20.3. Nicht als Vertrauliche Information im Sinne dieser Geheimhaltungsvereinbarungen gelten Informationen der jeweils offenbarenden Partei, die nachweislich
- ohne Pflicht zur Geheimhaltung bereits im Besitz der empfangenden Partei sind, bevor die empfangende Partei die betreffende Information von der offenbarenden Partei erhalten hat;
- ohne Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung zum Zeitpunkt der Bekanntgabe allgemein Öffentlich zugänglich sind oder ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht später Öffentlich zugänglich werden;
- der empfangenden Partei von Dritten rechtmäßig und ohne Pflicht zur Geheimhaltung offenbart werden;
- von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsvereinbarung entwickelt worden sind oder werden;
- durch schriftliche Erklärung der jeweils offenbarenden Partei gegenüber der empfangenden Partei aus der Pflicht zur Geheimhaltung entlassen werden.
20.4. Vertrauliche Informationen der offenbarenden Partei dürfen durch die empfangende Partei ausschließlich zur Anbahnung und Durchführung dieses Vertrags verwendet werden. Eine darüberhinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der offenbarenden Partei. Sämtliche von der offenbarenden Partei an die empfangende Partei übermittelten oder bekannt gegebenen Vertraulichen Informationen bleiben, mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall das Eigentum der offenbarenden Partei.
20.5. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und durch geeignete Maßnahmen vor dem unberechtigten Zugang und der unberechtigten Kenntnisnahme Dritter zu schützen. Die Anforderungen an Inhalt und Umfang der Schutzmaßnahmen richten sich nach der jeweiligen Informationsart und im Übrigen nach den für vergleichbare Informationen allgemein geltenden Schutzmechanismen, sofern aufgrund gesetzlicher Bestimmungen kein weitergehender Schutzmechanismus erforderlich ist. Als Dritte im Sinne dieser Geheimhaltungsvereinbarung gelten nicht Mitarbeiter der jeweils empfangenden Partei oder Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen Sinne von § 15 Aktiengesetz der jeweils empfangenden Partei, sofern die betreffenden Mitarbeiter auf Grund der Organisationsstruktur der empfangenden Partei Zugang zu den Vertraulichen Informationen erhalten müssen. Voraussetzung für dieses Zugangsrecht ist jedoch, dass die betreffenden Mitarbeiter vor dem Zugang über den Umgang mit Vertraulichen Informationen belehrt wurden und in einer geeigneten Art und Weise schriftlich zur Geheimhaltung derartiger Informationen verpflichtet worden sind. Die empfangende Partei ist berechtigt, Vertrauliche Informationen der offenbarenden Partei in dem zum jeweiligen Beratungs- und Prüfungsauftrag erforderlichen Umfang seinen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten zugänglich zu machen.
20.6. Wird die empfangende Partei aufgrund gerichtlicher oder behördlich bindender Anordnung oder Entscheidung verpflichtet, Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei offen zu legen oder an Dritte herauszugeben, ist die offenbarende Partei hiervon durch die empfangende Partei unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Mitteilungspflicht entsteht bereits ab dem Zeitpunkt, ab dem die empfangende Partei von der Einleitung eines entsprechenden Verfahrens Kenntnis erlangt. Die empfangende Partei wird im Verfahren über die Offenbarung bzw. Herausgabe Vertraulicher Informationen darauf hinwirken, dass die gerichtliche und behördliche Entscheidung auf das zwingend notwendige Maß beschränkt wird.
20.7. Soweit im Einzelfall nicht abweichend schriftlich vereinbart, sind Vertrauliche Informationen, die bei der empfangenden Partei in Papierform, elektronisch oder in sonstiger Form vorhanden sind, auf erstes Anfordern der offenbarenden Partei unverzüglich zurückzugeben. Etwaige Kopien sind auf allen Speichermedien zu löschen und die Durchführung der Maßnahmen ist der offenbarenden Partei auf Wunsch schriftlich zu bestätigen. Hiervon ausgenommen sind Kopien von Vertrauliche Informationen, die die empfangende Partei auf Grund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen verpflichtet ist, weiter aufzubewahren. Diese Kopien sind spätestens 30 Kalendertage nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist unaufgefordert und vollständig zu löschen. Auf Anforderung der offenbarenden Partei ist die Löschung schriftlich zu bestätigen.
20.8. Die Beendigung dieses Vertrags, gleich aus welchem Grund die Beendigung erfolgt, lässt die hier vereinbarten Geheimhaltungspflichten der Parteien in Bezug auf jene Vertraulichen Informationen, die während der Laufzeit dieses Vertrags ausgetauscht bzw. zugänglich gemacht worden sind, unberührt. Für sie gelten die hier festgelegten Rechte und Pflichten zur Geheimhaltung für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Ende dieses Vertrages nachvertraglich fort.
20.9. Verletzt die empfangende Partei gegenüber der offenbarenden Partei die Pflichten nach den Ziffern 20.4. bis 20.6., hat die empfangende Partei der offenbarenden Partei für jeden Pflichtverstoß unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Die Vertragsstrafe hat billigem Ermessen zu entsprechen. Maßgeblich hierfür ist die Bedeutung der verletzten Pflicht, der Nachteil der offenbarenden Partei (auch der immaterielle Nachteil) und der Grad der Pflichtverletzung und des Verschuldens der empfangenden Partei. Wenn sich die Vertragspartner trotz ihrer Einigungsbemühungen nicht einigen, so kann die offenbarende Partei den Betrag bestimmen (§ 315 BGB), dessen Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft wird.
21. Datenschutz
21.1. Die Vertragspartner beachten die datenschutzrechtlichen Vorschriften.
21.2. Die Vertragspartner gehen davon aus, dass GLASSOMER im Zusammenhang mit dem Projekt keine personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten wird (Art. 28 ff. DSGVO). Sofern es dennoch zu einer solchen Verarbeitung im Auftrag des Kunden kommt, wird GLASSOMER die personenbezogenen Daten daher nur im Rahmen dieses Vertrages oder anderer schriftlicher Weisungen des Kunden und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen.
21.3. Auf schriftliches Verlangen des Kunden schließen die Vertragspartner eine Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung nach § 28 DSGVO, soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist. GLASSOMER hat in diesem Fall das Vorschlagsrecht für eine Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung.
22. Schlussbestimmungen
22.1. Änderungen der Verträge, Leistungsänderungen (vgl. Ziffer 11), Rücktritts- und Kündigungserklärungen bedürfen der Textform. Für leistungsbeschreibende Festlegungen und projektbegleitende Absprachen genügt die Festlegung in einem Protokoll nach Ziffer 8. Als Textform genügen Telefax und E-Mail. Diese Formvorschriften können nur in Textform aufgehoben oder geändert werden.
22.2. Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
22.3. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des § 38 ZPO ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Firmensitz ins Ausland verlegt oder dieser nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von GLASSOMER.
22.4. Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der PROTIQ GmbH, Flachsmarktstraße 54, 32825 Blomberg, Deutschland, Telefon: +49 (0)5235 34 38 00, Telefax: +49 (0)5235 34 41 154, E-Mail: info@protiq.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat PROTIQ Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von PROTIQ angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei PROTIQ eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet PROTIQ dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich et-was anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. PROTIQ kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie PROTIQ über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: PROTIQ GmbH, Flachsmarktstraße 54, 32825 Blomberg, Deutschland, Telefon: +49 (0)5235 34 38 00, Telefax: +49 (0)5235 34 41 154, E-Mail: info@protiq.com:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen
Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Ein Widerrufsrecht besteht außerdem nicht für Kunden, die keine Verbraucher sind. Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschlie-ßen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen berufli-chen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Privacy Policy
We are very delighted that you have shown interest in our enterprise. Data protection is of a particularly high priority for the management of the Glassomer GmbH. The use of the Internet pages of the Glassomer GmbH is possible without any indication of personal data; however, if a data subject wants to use special enterprise services via our website, processing of personal data could become necessary. If the processing of personal data is necessary and there is no statutory basis for such processing, we generally obtain consent from the data subject.
The processing of personal data, such as the name, address, e-mail address, or telephone number of a data subject shall always be in line with the General Data Protection Regulation (GDPR), and in accordance with the country-specific data protection regulations applicable to the Glassomer GmbH. By means of this data protection declaration, our enterprise would like to inform the general public of the nature, scope, and purpose of the personal data we collect, use and process. Furthermore, data subjects are informed, by means of this data protection declaration, of the rights to which they are entitled.
As the controller, the Glassomer GmbH has implemented numerous technical and organizational measures to ensure the most complete protection of personal data processed through this website. However, Internet-based data transmissions may in principle have security gaps, so absolute protection may not be guaranteed. For this reason, every data subject is free to transfer personal data to us via alternative means, e.g. by telephone.
1. Definitions
The data protection declaration of the Glassomer GmbH is based on the terms used by the European legislator for the adoption of the General Data Protection Regulation (GDPR). Our data protection declaration should be legible and understandable for the general public, as well as our customers and business partners. To ensure this, we would like to first explain the terminology used. In this data protection declaration, we use, inter alia, the following terms:
a) Personal data Personal data means any information relating to an identified or identifiable natural person (“data subject”). An identifiable natural person is one who can be identified, directly or indirectly, in particular by reference to an identifier such as a name, an identification number, location data, an online identifier or to one or more factors specific to the physical, physiological, genetic, mental, economic, cultural or social identity of that natural person.
b) Data subject Data subject is any identified or identifiable natural person, whose personal data is processed by the controller responsible for the processing.
c) Processing Processing is any operation or set of operations which is performed on personal data or on sets of personal data, whether or not by automated means, such as collection, recording, organisation, structuring, storage, adaptation or alteration, retrieval, consultation, use, disclosure by transmission, dissemination or otherwise making available, alignment or combination, restriction, erasure or destruction.
d) Restriction of processing Restriction of processing is the marking of stored personal data with the aim of limiting their processing in the future.
e) Profiling Profiling means any form of automated processing of personal data consisting of the use of personal data to evaluate certain personal aspects relating to a natural person, in particular to analyse or predict aspects concerning that natural person's performance at work, economic situation, health, personal preferences, interests, reliability, behaviour, location or movements.
f) Pseudonymisation Pseudonymisation is the processing of personal data in such a manner that the personal data can no longer be attributed to a specific data subject without the use of additional information, provided that such additional information is kept separately and is subject to technical and organisational measures to ensure that the personal data are not attributed to an identified or identifiable natural person.
g) Controller or controller responsible for the processing Controller or controller responsible for the processing is the natural or legal person, public authority, agency or other body which, alone or jointly with others, determines the purposes and means of the processing of personal data; where the purposes and means of such processing are determined by Union or Member State law, the controller or the specific criteria for its nomination may be provided for by Union or Member State law.
h) Processor Processor is a natural or legal person, public authority, agency or other body which processes personal data on behalf of the controller.
i) Recipient Recipient is a natural or legal person, public authority, agency or another body, to which the personal data are disclosed, whether a third party or not. However, public authorities which may receive personal data in the framework of a particular inquiry in accordance with Union or Member State law shall not be regarded as recipients; the processing of those data by those public authorities shall be in compliance with the applicable data protection rules according to the purposes of the processing.
j) Third party Third party is a natural or legal person, public authority, agency or body other than the data subject, controller, processor and persons who, under the direct authority of the controller or processor, are authorised to process personal data.
k) Consent Consent of the data subject is any freely given, specific, informed and unambiguous indication of the data subject's wishes by which he or she, by a statement or by a clear affirmative action, signifies agreement to the processing of personal data relating to him or her.
2. Name and Address of the controller
Controller for the purposes of the General Data Protection Regulation (GDPR), other data protection laws applicable in Member states of the European Union and other provisions related to data protection is: Glassomer GmbH
Georges-Köhler-Allee 103
79110 Freiburg im Breisgau
Germany Phone: +49 761 203 7351
Email: info@glassomer.com
Website: www.glassomer.com
3. Cookies
The Internet pages of the Glassomer GmbH use cookies. Cookies are text files that are stored in a computer system via an Internet browser.
Many Internet sites and servers use cookies. Many cookies contain a so-called cookie ID. A cookie ID is a unique identifier of the cookie. It consists of a character string through which Internet pages and servers can be assigned to the specific Internet browser in which the cookie was stored. This allows visited Internet sites and servers to differentiate the individual browser of the dats subject from other Internet browsers that contain other cookies. A specific Internet browser can be recognized and identified using the unique cookie ID.
Through the use of cookies, the Glassomer GmbH can provide the users of this website with more user-friendly services that would not be possible without the cookie setting.
By means of a cookie, the information and offers on our website can be optimized with the user in mind. Cookies allow us, as previously mentioned, to recognize our website users. The purpose of this recognition is to make it easier for users to utilize our website. The website user that uses cookies, e.g. does not have to enter access data each time the website is accessed, because this is taken over by the website, and the cookie is thus stored on the user's computer system. Another example is the cookie of a shopping cart in an online shop. The online store remembers the articles that a customer has placed in the virtual shopping cart via a cookie.
The data subject may, at any time, prevent the setting of cookies through our website by means of a corresponding setting of the Internet browser used, and may thus permanently deny the setting of cookies. Furthermore, already set cookies may be deleted at any time via an Internet browser or other software programs. This is possible in all popular Internet browsers. If the data subject deactivates the setting of cookies in the Internet browser used, not all functions of our website may be entirely usable.
4. Collection of general data and information
The website of the Glassomer GmbH collects a series of general data and information when a data subject or automated system calls up the website. This general data and information are stored in the server log files. Collected may be (1) the browser types and versions used, (2) the operating system used by the accessing system, (3) the website from which an accessing system reaches our website (so-called referrers), (4) the sub-websites, (5) the date and time of access to the Internet site, (6) an Internet protocol address (IP address), (7) the Internet service provider of the accessing system, and (8) any other similar data and information that may be used in the event of attacks on our information technology systems.
When using these general data and information, the Glassomer GmbH does not draw any conclusions about the data subject. Rather, this information is needed to (1) deliver the content of our website correctly, (2) optimize the content of our website as well as its advertisement, (3) ensure the long-term viability of our information technology systems and website technology, and (4) provide law enforcement authorities with the information necessary for criminal prosecution in case of a cyber-attack. Therefore, the Glassomer GmbH analyzes anonymously collected data and information statistically, with the aim of increasing the data protection and data security of our enterprise, and to ensure an optimal level of protection for the personal data we process. The anonymous data of the server log files are stored separately from all personal data provided by a data subject.
5. Contact possibility via the website
The website of the Glassomer GmbH contains information that enables a quick electronic contact to our enterprise, as well as direct communication with us, which also includes a general address of the so-called electronic mail (e-mail address). If a data subject contacts the controller by e-mail or via a contact form, the personal data transmitted by the data subject are automatically stored. Such personal data transmitted on a voluntary basis by a data subject to the data controller are stored for the purpose of processing or contacting the data subject. There is no transfer of this personal data to third parties.
6. Routine erasure and blocking of personal data
The data controller shall process and store the personal data of the data subject only for the period necessary to achieve the purpose of storage, or as far as this is granted by the European legislator or other legislators in laws or regulations to which the controller is subject to.
If the storage purpose is not applicable, or if a storage period prescribed by the European legislator or another competent legislator expires, the personal data are routinely blocked or erased in accordance with legal requirements.
7. Rights of the data subject
a) Right of confirmation Each data subject shall have the right granted by the European legislator to obtain from the controller the confirmation as to whether or not personal data concerning him or her are being processed. If a data subject wishes to avail himself of this right of confirmation, he or she may, at any time, contact any employee of the controller.
b) Right of access Each data subject shall have the right granted by the European legislator to obtain from the controller free information about his or her personal data stored at any time and a copy of this information. Furthermore, the European directives and regulations grant the data subject access to the following information:
* the purposes of the processing;
* the categories of personal data concerned;
* the recipients or categories of recipients to whom the personal data have been or will be disclosed, in particular recipients in third countries or international organisations;
* where possible, the envisaged period for which the personal data will be stored, or, if not possible, the criteria used to determine that period;
* the existence of the right to request from the controller rectification or erasure of personal data, or restriction of processing of personal data concerning the data subject, or to object to such processing;
* the existence of the right to lodge a complaint with a supervisory authority;
where the personal data are not collected from the data subject, any available information as to their source;
* the existence of automated decision-making, including profiling, referred to in Article 22(1) and (4) of the GDPR and, at least in those cases, meaningful information about the logic involved, as well as the significance and envisaged consequences of such processing for the data subject.
Furthermore, the data subject shall have a right to obtain information as to whether personal data are transferred to a third country or to an international organisation. Where this is the case, the data subject shall have the right to be informed of the appropriate safeguards relating to the transfer. If a data subject wishes to avail himself of this right of access, he or she may, at any time, contact any employee of the controller.
c) Right to rectification Each data subject shall have the right granted by the European legislator to obtain from the controller without undue delay the rectification of inaccurate personal data concerning him or her. Taking into account the purposes of the processing, the data subject shall have the right to have incomplete personal data completed, including by means of providing a supplementary statement. If a data subject wishes to exercise this right to rectification, he or she may, at any time, contact any employee of the controller.
d) Right to erasure (Right to be forgotten) Each data subject shall have the right granted by the European legislator to obtain from the controller the erasure of personal data concerning him or her without undue delay, and the controller shall have the obligation to erase personal data without undue delay where one of the following grounds applies, as long as the processing is not necessary:
* The personal data are no longer necessary in relation to the purposes for which they were collected or otherwise processed.
* The data subject withdraws consent to which the processing is based according to point (a) of Article 6(1) of the GDPR, or point (a) of Article 9(2) of the GDPR, and where there is no other legal ground for the processing.
* The data subject objects to the processing pursuant to Article 21(1) of the GDPR and there are no overriding legitimate grounds for the processing, or the data subject objects to the processing pursuant to Article 21(2) of the GDPR.
* The personal data have been unlawfully processed.
* The personal data must be erased for compliance with a legal obligation in Union or Member State law to which the controller is subject.
* The personal data have been collected in relation to the offer of information society services referred to in Article 8(1) of the GDPR.
If one of the aforementioned reasons applies, and a data subject wishes to request the erasure of personal data stored by the Glassomer GmbH, he or she may, at any time, contact any employee of the controller. An employee of Glassomer GmbH shall promptly ensure that the erasure request is complied with immediately. Where the controller has made personal data public and is obliged pursuant to Article 17(1) to erase the personal data, the controller, taking account of available technology and the cost of implementation, shall take reasonable steps, including technical measures, to inform other controllers processing the personal data that the data subject has requested erasure by such controllers of any links to, or copy or replication of, those personal data, as far as processing is not required. An employees of the Glassomer GmbH will arrange the necessary measures in individual cases.
e) Right of restriction of processing Each data subject shall have the right granted by the European legislator to obtain from the controller restriction of processing where one of the following applies:
* The accuracy of the personal data is contested by the data subject, for a period enabling the controller to verify the accuracy of the personal data.
* The processing is unlawful and the data subject opposes the erasure of the personal data and requests instead the restriction of their use instead.
* The controller no longer needs the personal data for the purposes of the processing, but they are required by the data subject for the establishment, exercise or defence of legal claims.
* The data subject has objected to processing pursuant to Article 21(1) of the GDPR pending the verification whether the legitimate grounds of the controller override those of the data subject.
If one of the aforementioned conditions is met, and a data subject wishes to request the restriction of the processing of personal data stored by the Glassomer GmbH, he or she may at any time contact any employee of the controller. The employee of the Glassomer GmbH will arrange the restriction of the processing.
f) Right to data portability Each data subject shall have the right granted by the European legislator, to receive the personal data concerning him or her, which was provided to a controller, in a structured, commonly used and machine-readable format. He or she shall have the right to transmit those data to another controller without hindrance from the controller to which the personal data have been provided, as long as the processing is based on consent pursuant to point (a) of Article 6(1) of the GDPR or point (a) of Article 9(2) of the GDPR, or on a contract pursuant to point (b) of Article 6(1) of the GDPR, and the processing is carried out by automated means, as long as the processing is not necessary for the performance of a task carried out in the public interest or in the exercise of official authority vested in the controller. Furthermore, in exercising his or her right to data portability pursuant to Article 20(1) of the GDPR, the data subject shall have the right to have personal data transmitted directly from one controller to another, where technically feasible and when doing so does not adversely affect the rights and freedoms of others. In order to assert the right to data portability, the data subject may at any time contact any employee of the Glassomer GmbH.
g) Right to object Each data subject shall have the right granted by the European legislator to object, on grounds relating to his or her particular situation, at any time, to processing of personal data concerning him or her, which is based on point (e) or (f) of Article 6(1) of the GDPR. This also applies to profiling based on these provisions. The Glassomer GmbH shall no longer process the personal data in the event of the objection, unless we can demonstrate compelling legitimate grounds for the processing which override the interests, rights and freedoms of the data subject, or for the establishment, exercise or defence of legal claims. If the Glassomer GmbH processes personal data for direct marketing purposes, the data subject shall have the right to object at any time to processing of personal data concerning him or her for such marketing. This applies to profiling to the extent that it is related to such direct marketing. If the data subject objects to the Glassomer GmbH to the processing for direct marketing purposes, the Glassomer GmbH will no longer process the personal data for these purposes. In addition, the data subject has the right, on grounds relating to his or her particular situation, to object to processing of personal data concerning him or her by the Glassomer GmbH for scientific or historical research purposes, or for statistical purposes pursuant to Article 89(1) of the GDPR, unless the processing is necessary for the performance of a task carried out for reasons of public interest. In order to exercise the right to object, the data subject may contact any employee of the Glassomer GmbH. In addition, the data subject is free in the context of the use of information society services, and notwithstanding Directive 2002/58/EC, to use his or her right to object by automated means using technical specifications.
h) Automated individual decision-making, including profiling Each data subject shall have the right granted by the European legislator not to be subject to a decision based solely on automated processing, including profiling, which produces legal effects concerning him or her, or similarly significantly affects him or her, as long as the decision (1) is not is necessary for entering into, or the performance of, a contract between the data subject and a data controller, or (2) is not authorised by Union or Member State law to which the controller is subject and which also lays down suitable measures to safeguard the data subject's rights and freedoms and legitimate interests, or (3) is not based on the data subject's explicit consent. If the decision (1) is necessary for entering into, or the performance of, a contract between the data subject and a data controller, or (2) it is based on the data subject's explicit consent, the Glassomer GmbH shall implement suitable measures to safeguard the data subject's rights and freedoms and legitimate interests, at least the right to obtain human intervention on the part of the controller, to express his or her point of view and contest the decision. If the data subject wishes to exercise the rights concerning automated individual decision-making, he or she may, at any time, contact any employee of the Glassomer GmbH.
i) Right to withdraw data protection consent Each data subject shall have the right granted by the European legislator to withdraw his or her consent to processing of his or her personal data at any time. f the data subject wishes to exercise the right to withdraw the consent, he or she may, at any time, contact any employee of the Glassomer GmbH.
8. Data protection for applications and the application procedures
The data controller shall collect and process the personal data of applicants for the purpose of the processing of the application procedure. The processing may also be carried out electronically. This is the case, in particular, if an applicant submits corresponding application documents by e-mail or by means of a web form on the website to the controller. If the data controller concludes an employment contract with an applicant, the submitted data will be stored for the purpose of processing the employment relationship in compliance with legal requirements. If no employment contract is concluded with the applicant by the controller, the application documents shall be automatically erased two months after notification of the refusal decision, provided that no other legitimate interests of the controller are opposed to the erasure. Other legitimate interest in this relation is, e.g. a burden of proof in a procedure under the General Equal Treatment Act (AGG).
9. Legal basis for the processing
Art. 6(1) lit. a GDPR serves as the legal basis for processing operations for which we obtain consent for a specific processing purpose. If the processing of personal data is necessary for the performance of a contract to which the data subject is party, as is the case, for example, when processing operations are necessary for the supply of goods or to provide any other service, the processing is based on Article 6(1) lit. b GDPR. The same applies to such processing operations which are necessary for carrying out pre-contractual measures, for example in the case of inquiries concerning our products or services. Is our company subject to a legal obligation by which processing of personal data is required, such as for the fulfillment of tax obligations, the processing is based on Art. 6(1) lit. c GDPR. In rare cases, the processing of personal data may be necessary to protect the vital interests of the data subject or of another natural person. This would be the case, for example, if a visitor were injured in our company and his name, age, health insurance data or other vital information would have to be passed on to a doctor, hospital or other third party. Then the processing would be based on Art. 6(1) lit. d GDPR. Finally, processing operations could be based on Article 6(1) lit. f GDPR. This legal basis is used for processing operations which are not covered by any of the abovementioned legal grounds, if processing is necessary for the purposes of the legitimate interests pursued by our company or by a third party, except where such interests are overridden by the interests or fundamental rights and freedoms of the data subject which require protection of personal data. Such processing operations are particularly permissible because they have been specifically mentioned by the European legislator. He considered that a legitimate interest could be assumed if the data subject is a client of the controller (Recital 47 Sentence 2 GDPR).
10. The legitimate interests pursued by the controller or by a third party
Where the processing of personal data is based on Article 6(1) lit. f GDPR our legitimate interest is to carry out our business in favor of the well-being of all our employees and the shareholders.
11. Period for which the personal data will be stored
The criteria used to determine the period of storage of personal data is the respective statutory retention period. After expiration of that period, the corresponding data is routinely deleted, as long as it is no longer necessary for the fulfillment of the contract or the initiation of a contract.
12. Provision of personal data as statutory or contractual requirement; Requirement necessary to enter into a contract; Obligation of the data subject to provide the personal data; possible consequences of failure to provide such data
We clarify that the provision of personal data is partly required by law (e.g. tax regulations) or can also result from contractual provisions (e.g. information on the contractual partner). Sometimes it may be necessary to conclude a contract that the data subject provides us with personal data, which must subsequently be processed by us. The data subject is, for example, obliged to provide us with personal data when our company signs a contract with him or her. The non-provision of the personal data would have the consequence that the contract with the data subject could not be concluded. Before personal data is provided by the data subject, the data subject must contact any employee. The employee clarifies to the data subject whether the provision of the personal data is required by law or contract or is necessary for the conclusion of the contract, whether there is an obligation to provide the personal data and the consequences of non-provision of the personal data.
13. Existence of automated decision-making
As a responsible company, we do not use automatic decision making or profiling. This Privacy Policy has been generated by the Privacy Policy Generator of the External Data Protection Officers that was developed in cooperation with RC GmbH, which sells used notebooks and the Media Law Lawyers from WBS-LAW.