REHAU Industries SE&Co KG.
Mit fast 80 Jahren Erfahrung in der Kunststoffverarbeitung ist REHAU Industries Ihr Partner für innovative Fertigungslösungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Über unsere PROTIQ-Plattform bieten wir Unternehmen zwei zentrale Kompetenzfelder: die additive Fertigung von Kunststoffbauteilen sowie den 3D-Druck von Metallwerkzeugen für die Kunststoffverfahrenstechnik.
Im Bereich Kunststoffbauteile fertigen wir Prototypen, Funktionsmuster und Kleinserien schnell, flexibel und in hoher Qualität. Dabei profitieren unsere Kunden nicht nur von unserer Expertise im industriellen 3D-Druck, sondern auch von unserer langjährigen Erfahrung in der Serienfertigung. So können erfolgreiche Anwendungen bei steigenden Stückzahlen effizient in geeignete Produktionsverfahren überführt und wirtschaftlich skaliert werden.
Ein zweiter Schwerpunkt liegt in der additiven Fertigung von Metallwerkzeugen. Mit modernsten Technologien fertigen wir Werkzeugeinsätze, Vorrichtungen und prozessoptimierte Komponenten für die Kunststoffverarbeitung. Durch komplexe Geometrien und funktionsoptimierte Designs, wie beispielsweise konturnahe Kühlkanäle, lassen sich Produktqualität, Zykluszeiten und Prozesseffizienz gezielt verbessern.
Ob Kunststoffbauteil oder Metallwerkzeug: Unsere Kunden erhalten die Kombination aus modernster additiver Fertigung, fundierter Werkstoffkompetenz und der Erfahrung eines international erfolgreichen Kunststoffspezialisten.
REHAU Industries – von der additiven Fertigung bis zur industriellen Serienlösung.
Kunststoffe
Lasersintern
Wir versenden mit:
REHAU Industries SE & Co. KG
Rheniumhaus
Helmut-Wagner-Str. 1
95111 Rehau
Telefon: 0 92 83-77 0
E-Mail: info@rehau.com
Registergericht Hof, HRA 4789
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE347031394
W-IDNr.: DE347031394-00001
Persönlich haftende Gesellschafterin: REHAU Germany Management SE, Sitz der Gesellschaft: Rehau, Deutschland; Registergericht Hof HRB 7103;
Vorstand: Jürgen Werner, Ingo Krendelsberger; Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Veit Wagner.
Allgemeine Fertigungs- und Lieferbedingungen der REHAU Industries SE & Co. KG, Helmut-Wagner-Straße 1, 95111 Rehau („REHAU“) auf der Plattform PROTIQ für Unternehmer (B2B)
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Fertigungs- und Lieferbedingungen für Unternehmer („Fertigungs- und Liefer-AGB (B2B)“) gelten für Verträge zwischen der REHAU und Kunden („Kunden“) über die Herstellung und die Lieferung von Produkten durch REHAU (insbesondere aus dem Bereich 3D-Druckerzeugnisse und additive Fertigung) auf der Plattform PROTIQ („Produkte“) Diese Fertigungs- und Liefer-AGB (B2B) gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Fertigungs- und Liefer-AGB (B2B) in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass REHAU in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
1.2 Die Fertigungs- und Liefer-AGB (B2B) gelten hinsichtlich der Herstellung und Lieferung von Produkten an Kunden ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende All-gemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestand-teil, als REHAU ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und REHAU dem nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 Individuelle, von diesen Fertigungs- und Liefer-AGB (B2B) abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden nach Vertragsschluss (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
2 Vertragsschluss
2.1 Die Bestellung von Produkten erfordert einen Nutzeraccount des Kunden auf der Plattform PROTIQ, der kostenlos erstellt werden kann.
2.2 Die Darstellungen der Leistungen und Produkte auf der Webseite von PROTIQ stellen kein verbindliches Angebot seitens REHAU dar. Die Bestellung der Produkte durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot, das REHAU annehmen muss, damit ein wirksamer Vertrag zustande kommt.
2.3 Kunden können ihre CAD-Datei hochladen und ein Produkt individuell konfigurieren. Die gewünschten Produkte können sodann in den Warenkorb gelegt werden. Kunden haben vor Abgabe des verbindlichen Angebots zum Kauf die Möglichkeit, etwaige Eingabefehler zu korrigieren, indem sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen, oder die Bestellung abzubrechen, indem sie den Browser oder das Tab schließen.
2.4 Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ am Ende des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der ausgewählten Produkte ab.
2.5 Nachdem dieses Angebot bei REHAU eingegangen ist, versendet REHAU eine Bestätigung der Bestellung der Produkte an die während des Bestellvorgangs angegebene E-Mail-Adresse („Eingangsbestätigung“). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung durch REHAU dar und führt noch nicht zum Vertragsschluss.
2.6 REHAU ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Werktagen nach seinem Zugang anzunehmen oder abzulehnen. Die Annahme des Angebots durch REHAU erfolgt per E-Mail durch Versendung einer ausdrücklichen Auftragsbestätigung („Vertragsschluss“). Ein Anspruch des Kunden auf Annahme einer Bestellung von REHAU besteht nicht.
2.7 Der Vertragsschluss kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR zzgl. Verpackung, Versand und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Bei Exportlieferungen, also insbesondere bei einem Versand in ein Land außerhalb der Europäischen Union, hat der Kunde den gegebenenfalls anfallenden Zoll sowie Gebühren und andere öffentliche Abgaben zu tragen. Diese Zusatzkosten werden nicht von REHAU erhoben, sondern sind an die zuständige Zoll- oder Steuerbehörde zu entrichten. Einzelheiten können bei der jeweils zuständigen Behörde in Erfahrung gebracht werden.
3.3 Sofern der Kunde nicht bereits per Vorkasse gezahlt hat, sind Rechnungsbeträge innerhalb von vierzehn (14) Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich oder in Textform vereinbart ist.
3.4 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus derselben Bestellung ergeben, unter der die betreffende Lieferung erfolgt ist.
4 Fertigung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug
4.1 REHAU stellt die Produkte nach den Vorgaben des Kunden, insb. solchen, die sich aus der beigestellten CAD-Datei ergeben, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns her.
4.2 REHAU prüft, ob sich die beigestellte CAD-Datei für den 3D-Druck eignet. Stellt REHAU fest, dass die CAD-Datei für die Fertigung ungeeignet ist, wird REHAU den Kunden hierüber unverzüglich informieren. REHAU ist nicht verpflichtet, selbst Anpassungen an der CAD-Datei vorzunehmen.
4.3 REHAU hält die erforderlichen Materialien, Werkzeuge und sonstige Fertigungsmittel bereit, um die Produkte herzustellen. REHAU setzt zur Herstellung ausschließlich Personal ein, das für die Herstellung der Produkte hinreichend erfahren und befähigt ist. REHAU unterhält ein angemessenes Qualitätskontrollsystem.
4.4 Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Kunden an die vom Kunden angegebene Adresse. Die Art der Versendung (insb. das Transportunternehmen) wird durch die Auswahl des Kunden aus den von REHAU angebotenen Versandmöglichkeiten bestimmt. Mit Übergabe an den Spediteur geht die Gefahr auf den Kunden über.
4.5 Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen (insb. der für die Fertigung notwendigen CAD-Dateien), die Erbringung der Mitwirkungsleistungen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Lieferfristen angemessen.
4.6 Lieferverzögerungen, die dadurch entstehen, dass REHAU selbst nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß von seinen Lieferanten beliefert wurde, hat REHAU nicht zu vertreten, wenn REHAU den Lieferanten sorgfältig ausgewählt und bei diesem so rechtzeitig bestellt hat, dass die rechtzeitige Lieferung zu erwarten war.
4.7 Sofern REHAU eine Lieferfrist nicht einhalten kann, wird REHAU den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Frist mitteilen.
4.8 Kann ein Produkt an den Kunden nicht zugestellt werden und wird das Produkt infolgedessen an REHAU zurückgesendet, wird REHAU den Kunden hierüber informieren. Etwaige durch die Rücksendung entstehende Kosten trägt der Kunde. REHAU wird einen erneuten Zustellungsversuch in Absprache mit dem Kunden und auf dessen Kosten vornehmen.
4.9 Etwaige Rechte wegen verzögerter Lieferung kann der Kunde nur nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung geltend machen. Als angemessene Frist werden vier (4) Wochen angesehen.
4.10 Teillieferungen und Teilleistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und können als solche abgerechnet werden.
5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die REHAU gegenüber dem Kunden jetzt oder künftig zustehen, bleiben die Produkte im Eigentum von REHAU.
5.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat REHAU unverzüglich in Textform (E-Mail genügt) zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die REHAU gehörenden Produkte erfolgen. Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte wird der Kunde auf das Eigentum REHAUs hinweisen.
5.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung an REHAU ab. Unbesehen REHAUs Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Kunde auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. REHAU verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
5.4 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten der Forderungen REHAUs um mehr als 10 %, wird REHAU auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach REHAUs Wahl freigeben.
6 Nutzungsausschlüsse
6.1 Der Kunde erklärt mit der Abgabe seiner Bestellung, dass die bestellten Produkte nicht zur Verwendung in der Luft- und Raumfahrt oder zur Herstellung von oder Verwendung mit Waffen oder Rüstungsgütern geeignet und/oder bestimmt sind und der Kunde keiner dieser Branchen angehört oder, falls der Kunde beabsichtigt, die Produkte an Dritte weiterzuveräußern, der Kunde keine Anhaltspunkte dafür hat, dass der Dritte eine solche Verwendung beabsichtigt oder einer der genannten Branchen angehört. REHAU ist berechtigt, entsprechen-de Bestellungen des Kunden abzulehnen. Sollte REHAU erst nach Annahme der Bestellung Kenntnis davon erlangen, dass die Bestellung des Kunden nicht im Einklang mit dieser Ziffer 6.1 steht, ist REHAU berechtigt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten.
6.2 Treten nach Annahme der Bestellung berechtigte Zweifel bei REHAU daran auf, dass die Bestellung im Einklang mit dieser Ziffer 6 steht, ist REHAU berechtigt, die Leistung zu verweigern, bis der Kunde geeignete Nachweise zur Einhaltung der Bestimmungen dieser Ziffer 6 erbringt.
6.3 Der Kunde steht dafür ein, dass die von ihm bestellten Produkte nicht unter Verstoß gegen bestehende Embargos der Europäischen Union nach Rußland oder Weißrußland geliefert werden.
7 Urheber- und Nutzungsrechte
7.1 Alle Rechte an Bildern, Texten, Dokumenten, Designs und sonstigen schutzfähigen Werken oder Inhalten, die der Kunde REHAU im Zusammenhang mit dem Angebot, der Herstellung und Lieferung von Produkten zur Verfügung stellt („Kunden-Inhalte“) verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt REHAU an den Kunden-Inhalten jedoch ein nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, kostenfreies Nutzungsrecht ein, die Kunden-Inhalte insoweit zu nutzen, wie dies zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich ist. Soweit dies zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich ist, ist REHAU insbesondere dazu berechtigt:
a) Kunden-Inhalte zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu hosten, zu speichern, zu verbreiten und an Dritte weiterzugeben, und
b) an Erfüllungsgehilfen und sonstige in die Leistungserbringung eingebundene Dritte Unternutzungsrechte einzuräumen.
7.2 REHAU ist dazu berechtigt, über die Dauer des Vertrages hinaus Kunden-Inhalte vorzuhalten, soweit dies technisch, rechtlich oder nach diesem Vertrag erforderlich ist. Insbesondere ist PROTIQ befugt, Sicherungskopien der Kunden-Inhalte aufzubewahren und vorübergehend oder dauerhaft zu speichern, soweit dies für Buchhaltungs-, Dokumentations- und Abrechnungszwecke erforderlich ist.
7.3 Der Kunde gewährleistet, dass die Kunden-Inhalte keine Rechte Dritter (zum Beispiel Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild, Urheberrechte, Markenrechte etc.) verletzen oder sonst gegen geltendes Recht (zum Beispiel Datenschutzvorschriften) und/oder Ziffer 6 ver-stoßen. Der Kunde wird gegen diese Ziffer 7.3 verstoßende Inhalte („verbotene Inhalte“) REHAU nicht zur Verfügung stellen. REHAU ist nicht dazu verpflichtet, Kunden-Inhalte daraufhin zu überprüfen, ob es sich bei diesen um verbotene Inhalte handelt. Die in Ziffer 6.1 S. 2 und 3 und Ziffer 6.2 genannten Rechte von REHAU gelten entsprechend für verbotene Inhalte.
7.4 Der Kunde stellt REHAU von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte im Zusammenhang mit Kunden-Inhalten gegenüber REHAU geltend machen.
7.5 REHAU wird den Kunden unverzüglich über von Dritten geltend gemachte Ansprüche informieren und die zur Verteidigung erforderlichen Informationen und Unterlagen auf Anfrage zur Verfügung stellen. Zudem wird REHAU die Verteidigung entweder dem Kunden überlassen oder in Absprache mit diesem halten. Insbesondere wird REHAU von Dritten geltend gemachte Ansprüche ohne Rücksprache mit dem Kunden weder anerkennen noch unstreitig stellen. Die Bestimmungen dieser Ziffer 7.5 gelten entsprechend für Vertragsstrafen sowie behördliche oder gerichtliche Buß- und Ordnungsgelder, soweit der Kunde sie zu vertreten hat.
7.6 Alle Rechte an Bildern, Texten, Dokumenten, Designs und sonstigen schutzfähigen Werken oder Inhalten von REHAU (einschließlich solchen, die REHAU auf eigenen Websites oder im Zusammenhang mit dem Angebot und der Fertigung von Produkten oder im Zusammenhang mit der sonstigen Vertragserfüllung gegenüber dem Kunden offenlegt) verbleiben bei REHAU.
8 Gewährleistung
8.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
8.2 REHAU haftet grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§§ 650 Abs. 1 Satz 1, 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 Abs. 2 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich ein Mangel, so ist REHAU hier-von unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferung an den Kunden und versteckte Mängel innerhalb der gleichen Frist ab ihrer Entdeckung REHAU schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung REHAUs für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetz-lichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einem zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Produkt gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten („Aus- und Einbaukosten“).
8.3 REHAU haftet nicht für Sach- oder Rechtsmängel an den Produkten, die direkt oder indirekt auf die vom Kunden beigestellten CAD-Dateien oder andere Vorgaben oder Spezifikationen des Kunden zurückzuführen sind. Sofern die Produkte den Vorgaben des Kunden entsprechen, gewährleistet REHAU nicht, dass sich die Produkte für die Verwendungszwecke des Kunden eignen.
8.4 Bei Sachmängeln der gelieferten Produkte ist REHAU nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt.
8.5 Der Kunde hat REHAU die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere das beanstandete Produkt zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde REHAU das mangelhafte Produkt auf REHAUs Verlangen zurückzusenden; einen Rückgabeanspruch hat der Kunde jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn REHAU ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet war; Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten („Aus- und Einbaukosten“) bleiben unberührt.
8.6 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten trägt bzw. erstattet REHAU nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen Fertigungs- und Liefer-AGB (B2B), wenn und soweit tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann REHAU vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Kunde wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
8.7 Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz gem. §§ 650 Abs. 1 Satz 1, 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB). Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) bestehen auch bei Mängeln der Produkte nur nach Maßgabe nachfolgender Ziffer 9.
9 Sonstige Haftung
9.1 Soweit sich aus diesen Fertigungs- und Liefer-AGB (B2B) einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet REHAU bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2 REHAU haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PROTIQ nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags über-haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist Haftung REHAUs jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.3 Die sich aus Ziffer 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden REHAU nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
9.4 Die sich aus Ziffer 9.2 und 9.3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Produkte über-nommen wurde und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Datenschutzverstößen.
10 Verjährung
10.1 Abweichend von §§ 650 Abs. 1 Satz 1, 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjäh-rungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung beim Kunden. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
10.2 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außer-vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Produkte be-ruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gem. Ziffer 9.2 Satz 1 und Satz 2 a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
11 Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1 Für diese Fertigungs- und Liefer-AGB (B2B) und die Vertragsbeziehung zwischen REHAU und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hof, Bayern, vorausgesetzt die Vertragsparteien sind Kaufleute oder der Kunde hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder hat seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieses Vertrags ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort ist im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt.
Widerruf
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der REHAU Industries SE & Co. KG mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mal) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir das dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Datenschutz
Mit den nachfolgenden Hinweisen möchten wir der Informationspflicht nach Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) nachkommen.
1. Verantwortlicher
Die verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO ist die REHAU Industries SE & Co. KG
Rheniumhaus, Helmut-Wagner-Str. 1, 95111 Rehau
2. Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten (Name, Kontaktdaten, Bestelldaten) zum Zwecke des Verkaufs und zur Versandabwicklung von Produkten. Rechtsgrundlage im Sinne der DSGVO für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
3. Weitergabe von Daten und Speicherdauer
Innerhalb des Verantwortlichen erhalten diejenigen Stellen Ihre personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung der zuvor genannten Zwecke brauchen. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet nicht statt.
Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Verkaufs und der Versandabwicklung von Produkten ist dies der Fall, wenn sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis verjährt sind und keine gesetzlich vorgeschrieben Aufbewahrungsfristen mehr bestehen.
4. Ihre Rechte
Sie haben nach anwendbarem Datenschutzrecht das Recht auf:
- Auskunft, insbesondere über die beim Verantwortlichen gespeicherten Daten und deren Verarbeitungszwecke (Art. 15 DSGVO),
- Berichtigung unrichtiger bzw. Vervollständigung unvollständiger Daten (Art. 16 DSGVO),
- Löschung, etwa unrechtmäßig verarbeiteter oder nicht mehr erforderlicher Daten (Art. 17 DSGVO),
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),
- Datenübertragung, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht oder zur Durchführung eines Vertrages oder mit Hilfe automatisierter Verfahren erfolgt (Art. 20 DSGVO).
5. Ansprechpartner
Bei Fragen rund um das Thema Datenschutz bei REHAU unterstützen wir Sie gerne. Bei Beschwerden oder zur Geltendmachung Ihrer Rechte können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@rehau.com wenden.
Sollten Sie der Ansicht sein, dass REHAU Ihren Bedenken oder Beschwerden nicht ausreichend nachgekommen ist, haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.


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