ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH
Im Jahr 1990 haben wir mit fünf Mitarbeitern begonnen, die sich ausschließlich mit dem damals noch revolutionären Verfahren Stereolithographie (SLA) beschäftigt haben. In den folgenden Jahren haben wir ein einzigartiges Know-How in den Bereichen Selektives Lasersintern (SLS) und Metalllasersintern (MLS) aufgebaut. Zusammen mit unserer langjährigen Erfahrung im Spritzguss, Vakuumguss, Schäumen und Fräsen sind wir der ideale Partner vom Prototypen bis zur Kleinserie. Unser breitgefächertes Portfolio an Herstellungs- und Veredelungsverfahren kann Ihre Idee sowohl im Ersatz- als auch im Originalwerkstoff greifbar machen. Von der Produktentwicklung bis zum Serienwerkzeug - bei uns alles aus einer Hand!
Unternehmen aus den Bereichen Automobilindustrie, Medizintechnik, Konsumgüterindustrie, Luft- und Raumfahrt profitieren von unserer jahrelangen Erfahrung auf dem Gebiet des Rapid Prototypings mit der Kombination des klassischen Modellbaus und Formenbaus. Lassen Sie uns darüber sprechen, wie wir Sie bei Ihrem nächsten Projekt unterstützen können.
Info von ModellTechnik:
Verfahrensbedingt können in einigen Rapid Prototyping-Verfahren (SLS, SLA) geometrische Bereiche unter 0,6 mm nicht korrekt dargestellt werden. Bitte achten Sie auf eine Wandstärke die >0,6mm ist.
Kunststoffe
Stereolithographie
Lasersintern
Metalle
Laserschmelzen
Wir versenden mit:
Für die Inhalte verantwortlich:
ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH
Ziegeleistraße 3b
D-99880 Waltershausen
Telefon: +49 (0) 3622 - 44 - 24 - 0
Telefax: +49 (0) 3622 - 44 - 24 - 44
e-mail: info@modelltechnik.de
Geschäftsführer: Dipl.-Wirtschafts-Ing. (FH) Peter Bonn
Amtsgericht Jena HRB 108902
USt. Id-Nr. DE 158 272 670
IBAN: DE 9651 8500 7903 0100 2050
I. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Einbeziehung, abweichende Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Vertragsverhältnis einschließlich dessen Abwicklung. Sie liegen allen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde. Die Geschäftsbedingungen werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn die ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Änderungen
Änderungen der Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt nicht für Vereinbarungen, die Generalbevollmächtigte, Prokuristen oder leitende Angestellte von ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH mit dem Auftraggeber treffen. Werden nach Satz 1 besondere, von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen vereinbart, so gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachrangig und ergänzend.
II. Lieferzeiten, Zahlungen und Fälligkeiten
1. Lieferzeit Lieferzeiten werden in Wochenterminen angegeben. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und ist eingehalten, wenn die Werkzeuge bzw. Teile das Herstellerwerk der jeweiligen Werkzeuge bzw. Teile bis Fristende verlassen haben oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Bei vorzeitiger Lieferung ist deren und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgeblich. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung von ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH bzw. des Herstellerwerks ist vorbehalten. Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferfrist verlängert sich, auch innerhalb eines Lieferverzuges, beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse (z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe), die die ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, in angemessenen Umfang. Die Verlängerung tritt auch dann und in gleichem Umfang ein, wenn die Hindernisse bei unseren Unterlieferanten (bzw. den Herstellerwerken) eingetreten sind. Das gleiche gilt auch im Fall von Streik und rechtmäßiger Aussperrung. ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH muss dem Auftraggeber solche Hindernisse unverzüglich mitteilen. Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist.
2. Zahlung und Fälligkeit
Sämtliche Zahlungen sind in € (Euro) und sind ausschließlich an die ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH zu leisten. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins werden Zinsen in Höhe von 2 Prozent über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Ablehnung von Schecks und Wechseln bleibt vorbehalten. Schecks und rediskontierbare Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen, sämtliche damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Bei neuen Geschäftsverbindungen behalten wir uns vor, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Der Käufer ist zur Zurückhaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen nur berechtigt, soweit diese von der ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH schriftlich anerkannt worden oder rechtskräftig festgestellt sind. Zahlungsverzug oder Gefährdung unserer Forderungen durch Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers berechtigen uns, unsere sämtlichen bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung – unabhängig von der Laufzeit etwaiger Wechsel – sofort fällig zu stellen oder Sicherheiten zu verlangen. In diesen Fällen sind wir ferner berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Sie gelten für Lieferungen ab Werk ausschließlich Fracht, Zoll, Einfuhrnebenabgaben und Verpackung. Dies gilt auch für den Fall, dass der Transport durch die ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH erfolgt. Die Preise sind freibleibend und unverzollt. Die Berechnung erfolgt zu den am Liefertag maßgeblichen Preisen. Ändern sich nach Abgabe des Angebotes oder nach Auftragsbestätigung bis zur Lieferung die maßgebenden Kostenfaktoren (Umsatz- und Verkehrssteuern, Werkstoffe, Löhne, Frachtsätze, Energiekosten, Zölle) wesentlich, so werden sich ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH und Besteller über eine Anpassung der Preise und der Kostenanteile für Formen verständigen.
4. Verpackung, Versand und Gefahrenübergang
Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Sofern nicht anders vereinbart, wählt die ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH Verpackung, Versandart und Versandweg. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Besteller über. Bei vom Besteller zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über. Auf schriftliches Verlangen des Bestellers wird die Ware auf seine Kosten gegen von ihm zu bezeichnende Risiken versichert.
III. Eigentumsvorbehalt
1. Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum der ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
3.a Veräußert der Besteller Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt der ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – sicherungshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller der ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung ab, der dem von der ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.
3.b Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Besteller der ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
3.c Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder wenn vergleichbare begründete Anhaltspunkte vorliegen, die eine Zahlungsunfähigkeit des Bestellers nahe legen, ist die ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Bestellers zu widerrufen. Außerdem kann die ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH nach vorheriger Androhung der Offenlegung der Sicherungsabtretung bzw. der Verwertung der abgetretenen Forderungen unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber dem Kunden verlangen.
4.a Dem Besteller ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten, umzubilden oder mit anderen Gegenständen zu verbinden. Die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung erfolgt für die ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH. Der Besteller verwahrt die neue Sache für die ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die verarbeitete, umgebildete oder verbundene Sache gilt als Vorbehaltsware.
4.b Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen, nicht der ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH gehörenden Gegenständen steht ihr Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung ergibt. Sofern der Besteller Alleineigentum an der neuen Sache erwirbt, sind sich ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH und Besteller darüber einig, dass der Besteller der ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH Miteigentum an der durch Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung einräumt.
4.c Für den Fall der Veräußerung der neuen Sache tritt der Besteller hiermit der ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von der ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware entspricht. Der der ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
5. Bei schuldhaftem Verstoß des Bestellers gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH nach Mahnung zur Rücknahme berechtigt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung des Liefergegenstandes durch die ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, die ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH hätte dies ausdrücklich erklärt. Die ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH ist nach vorheriger Androhung berechtigt, die zurückgenommene Vorbehaltsware zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen.
IV. Folgeaufträge
Werkzeuge und Daten werden bis zu sechs Monaten nach Auslieferung der Prototypen gelagert und gespeichert. Danach werden die Werkzeuge verschrottet und die Daten gelöscht, ohne Benachrichtigung des Kunden.
V. Gewährleistung und Haftung
1. Gewährleistung wegen Sachmängeln
Ist das Werk bzw. der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so ist ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verpflichtet, Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Die Feststellung solcher Mängel muss ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH unverzüglich, bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, mitgeteilt werden. Schlägt die Nachbesserung fehl oder leistet ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Nachbesserung oder Ersatzlieferung, so kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
2. Sonstige Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter oder leitender Angestellter von ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH beruhen. Für den Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) bleibt die Haftung bestehen. Sofern die Haftung nach Satz 1 nicht ausgeschlossen ist, sind Schadensersatzansprüche wegen Fehlen zugesicherter Eigenschaften, aus anfänglichem Unvermögen, Verzug, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung der Höhe nach auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
3. Leistungsverweigerungs-, Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht
Der Auftraggeber kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistungen verweigern oder sie zurückhalten, sowie mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, diese Gegenansprüche sind von ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
4. Produkthaftung
ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH haftet nur dann aus Produkthaftung für Personenschäden, wenn die Herstellereigenschaft, der Fehler, Schaden und die Ursächlichkeit zwischen Fehler und Schaden nachgewiesen wird. Aus Delikt wird gegenüber dem unmittelbaren Abnehmer nur bei Nachweis des Verschuldens in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet, und dies auch nur für den Fall, dass ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH Quasihersteller oder tatsächlicher Hersteller ist. ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH haftet nicht für Schäden an unbeweglichen Sachen, die eintreten, während sich die Ware im Besitz des Abnehmers befindet. ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH haftet auch nicht für Schäden an vom Käufer bzw. Abnehmer hergestellten Produkten bzw. Produkten, von denen solche Bestandteil sind. Im übrigen wird bei Ansprüchen aus der deliktischen Produkthaftung für andere als Personenschäden nur unter den gleichen Bedingungen gehaftet wie bei Personenschäden. Für den Fall der Schadensersatzpflicht wird nur bis zur Höhe der voraussehbaren und typischen Schäden gehaftet. Wenn Dritte gegenüber einer der Parteien Anspruch auf Schadensersatz aus Produkthaftung geltend machen, hat die betroffene Partei die jeweilige andere unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Für den Fall, dass ein Vertragspartner von einem Dritten verklagt wird, ist der andere Vertragspartner verpflichtet, sich in dem Fall, dass nun ebenfalls gegen ihn geklagt wird, bei dem gleichen Gericht verklagen zu lassen.
5. Verjährung
Ansprüche aus Gewährleistung, positiver Vertragsverletzung und Verschulden bei Vertragsschluss verjähren, sofern nicht ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH den Mangel arglistig verschwiegen hat, in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme des Werkes bzw. der Übergabe der gelieferten Sache. Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
VI. Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung
Die Liefer- bzw. Leistungspflicht verlängert sich in angemessenem Umfang, wenn ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen (z.B. Betriebsstörung, behördliche Eingriffe, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, Energieversorgungsschwierigkeiten), die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, gehindert wird, sofern keine Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung eintritt. Das gilt unabhängig davon, ob die genannten Umstände im Werk von ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH oder im Fall von Werkzeuglieferungen bei ihren Unterlieferanten (bzw. Herstellerwerken) eingetreten sind. Wird durch diese Umstände die Lieferung oder die Leistung unmöglich, so wird ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH von der Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung frei. Auch im Fall von Streik und rechtmäßiger Aussperrung verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Liefer- bzw. Leistungsfrist in angemessenem Umfang. Wenn die Lieferung oder Leistung unmöglich wird, wird ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH von der Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung frei. Verlängert sich in den oben genannten Fällen die Lieferzeit oder wird ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH von der Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Auftraggebers. Treten die vorgenannten Umstände beim Auftraggeber ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung. Auf die hier genannten Umstände kann sich ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH jedoch nur berufen, wenn sie den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt. Unterlässt sie dies, so treten die sie begünstigenden Rechtsfolgen nicht ein.
VII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
1. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Waltershausen.
2. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über das Entstehen und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses außer für den Fall des § 689 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (Mahnverfahren) ist Waltershausen.
3. Anzuwendendes Recht
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
VIII. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken. Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden. Mündliche Abmachungen, Nebenabsprachen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung, dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Wir sind berechtigt, diese Bedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern. Die Änderungen werden mit Zugang bei dem Käufer wirksam, es sei denn, dieser widerspricht unverzüglich schriftlich. In einem solchen Fall können wir die Belieferung einstellen.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag,
- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese einheitlich geliefert wird bzw. werden;
- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden;
- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird;
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ModellTechnik Rapid Prototyping GmbH, Ziegeleistraße 3b, 99880 Waltershausen, Telefonnummer: 0362244240, E-Mail-Adresse: info@modelltechnik.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, ausgenommen der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über
Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 20 EUR geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ausschluss- bzw. Erlöschensgründe
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
- zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen
- zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
- zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
- zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Datenschutzerklärung
1. Datenschutz auf einen Blick
Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
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2. Hosting und Content Delivery Networks (CDN)
Externes Hosting
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3. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen
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Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)
WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO). WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer
Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags
automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format
aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
Auskunft, Löschung und Berichtigung
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche
Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den
Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:
Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die
Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen. Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
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